Mit der neuen Branchenregel 101-601 »Rohbau« erhalten Verantwortliche auf Baustellen kompakte Informationen zu Arbeitsschutzbestimmungen und möglichen Gefährdungen.
Beschäftigte auf Baustellen arbeiten mit diversen Gewerken, Arbeitsmitteln und Maschinen - nicht immer ohne Gefahren. Kompakte Informationen zum Arbeitsschutz bietet nun eine neue Branchenregel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Enthalten darin sind wichtige Bestimmungen, mögliche Gefährdungen sowie Präventionsmaßnahmen.
Die Branchenregel klärt unter anderem, wer auf Baustellen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlich ist, wenn am Bau mehrere Betriebe beteiligt sind. Ebenso zeigt sie, wie wesentliche Gefahren auf Baustellen zu vermeiden sind und welche Maßnahmen vor Schadstoffen, Lärm und körperlicher Belastung schützen.
Je nach Gewerk gelten auf Baustellen unterschiedliche Vorschriften und Regelwerke. »Die neue Branchenregel bündelt all diese rechtlichen Vorgaben, potenziellen Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen übersichtlich in einer einzigen Publikation«, sagt Prof. Dr.-Ing. Marco Einhaus, Leiter des Sachgebiets Hochbau im DGUV-Fachbereich Bauwesen. »Das erleichtert Verantwortlichen die praktische Umsetzung oder die Delegation der Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.«
Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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