Seit Jahren zählt Lärmschwerhörigkeit zu einer der häufigsten Berufskrankheiten. Das Risiko für junge Beschäftigte auf dem Bau ist besonders hoch. Denn: Sie setzen sich neben dem Arbeitslärm zusätzlich lauter Musik in der Freizeit aus.
Ob Sägen, Hämmern oder Bohren: Der Lärm auf dem Bau ist eine Belastungsprobe für die Ohren. Ist das Gehör dem ungeschützt ausgesetzt, kann dies zu unheilbaren Erkrankungen führen. Wie wichtig lärmbewusstes Handeln für den Baunachwuchs ist, darauf macht die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) aufmerksam. Denn für etwa 31 Prozent aller anerkannten Berufskrankheiten ist Lärm verantwortlich.
Lärmbelastungen auf dem Bau
Eine schwere Erdbaumaschine sorgt für etwa 90 Dezibel (dB(A)), bei einer Baukreissäge oder einem Borhammer sind es über 100. Das bedeutet: Bau-Mitarbeiter müssen sich vor diesem Lärm schützen. Sind Personen einer anhaltenden Lärmbelastung von 85 dB (A) oder einem Knall über 137 dB (C) ungeschützt ausgesetzt, können unheilbare Schäden die Folge sein. Betriebe müssen Arbeitsplätze ab einer Schallstärke von 85 dB (A) als Lärmbereiche kennzeichnen. In diesen Bereichen sind technische Maßnahmen zu treffen, die Lärm bei Arbeitsverfahren und Maschinen reduzieren. Dazu zählen beispielsweise schallreduzierte Schleifscheiben, Sägeblätter oder rückschlagfreie Kunststoffhämmer.
Maßnahmen gegen Lärm
Darüber hinaus kommen organisatorische Maßnahmen in Betracht, wenn genannte Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Die BG Bau rät dazu, Maschinen einzukapseln, Räume schalldämmend auszukleiden, mobile Schallschutzwände zu verwenden sowie Lärmarbeitsplätze von ruhigen zu trennen. Ist der Lärm nicht zu vermeiden, ist ein persönlicher Gehörschutz notwendig. Dies sind zum Beispiel Ohrenstöpsel oder Kapselgehörschutzer. Besteht eine durchschnittliche Lärmbelastung von 80 dB (A), müssen Arbeitgeber an einem achtstündigen Arbeitstag Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab einer Lautstärke von 85 dB(A) sind Beschäftigte verpflichtet, diesen Gehörschutz auch zu tragen.
Risikofaktoren für junge Beschäftigte
Lärmschwerhörigkeit entsteht meist schleichend über die Jahre hinweg. Das Risiko einer Schädigung steigt durch hinzukommenden Freizeitlärm, wenn sich das Gehör nicht regenerieren kann. Insbesondere Jugendliche sorgen mit lauter Musik auf Kopfhörern für einen hohen Lärmpegel, der zwischen 80 und 120 dB (A) liegt. Wichtig ist es daher, gerade Auszubildende über Lärmgefahren in Beruf und Freizeit aufzuklären. Unternehmen können mit verantwortungsbewusstem Handeln zur Verminderung von Lärm beitragen.
Quelle/Text: BG Bau, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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