Für den Augen schonenden Blick auf den Computer-Bildschirm sind spezielle Sehhilfen erforderlich. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten - wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das sind die Einzelheiten.
Bildschirmbrillen gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung
Wer täglich viel am Computer arbeitet und etwa Probleme mit der Scharfsicht hat, kann sich vom Augenarzt eine Bildschirmbrille verschreiben lassen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beziehungsweise die Verordnung für die arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV). Eine Bildschirmbrille ermöglicht das scharfe Sehen auf eine Entfernung von mindestens 50 Zentimeter und ist auf die individuelle Arbeitsaufgabe abgestimmt.
Bildschirmbrillen zählen zur Persönlichen Schutzausrüstung. Dabei ist der Arbeitgeber grundsätzlich dazu verpflichtet seinen Angestellten für die Tätigkeit am PC geeignete Sehhilfen zur Verfügung zu stellen. Vorausgesetzt, dass eine Augenuntersuchung nach § 5 des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ergeben hat, dass die Brille notwendig ist und eine übliche Brille nicht ausreicht. Dann muss er die Kosten für die Gläser und das Gestell übernehmen.
Wer bezahlt, besitzt die Brille
Der Arbeitgeber bezahlt alles, was der Augenarzt im Brillenrezept verschrieben hat. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass er der Eigentümer der Brille ist, schreibt KomNet, das Experten-Forum rund um die Themen gesünder Arbeiten, Arbeitsgestaltung und Qualifikation. Er darf folglich das Gestell vorgeben.
Wählt hingegen der Angestellte - zum Beispiel aus Geschmacksgründen - ein anderes Gestell als das vom Arbeitgeber genehmigte, so hat er die Möglichkeit, sich an den Kosten zu beteiligen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Nutzung der Sehhilfe in der Freizeit freistellen. Üblicherweise ist die Nutzung von Bildschirmbrillen, die der Arbeitgeber voll finanziert hat, nur am PC-Arbeitsplatz gestattet.
Weiterführende Literatur
DGUV Information 250-008 - Sehhilfen am Arbeitsplatz
DGUV Information - Auswahl und Benutzung von Laser-Schutzbrillen, Laser-Justierbrillen und Laser-Schutzabschirmungen
Quelle: Redaktion Arbeitssicherheit.de