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Neuer Helpdesk informiert über Chemikalienrecht

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erweitert ihr Informationsangebot zum europäischen Chemikalienrecht. Unter dem Namen REACH-CLP Helpdesk berät die nationale Auskunftsstelle bei der BAuA ab sofort nicht nur zur REACH-Verordnung, sondern gibt Auskunft zu den Themen Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Mit einem neuen Logo versehen befindet sich das Angebot unter der Adresse www.reach-clp-helpdesk.de im Internet. Anfragen können telefonisch oder per Fax und E-Mail gestellt werden.

Auslöser für die Einrichtung des REACH-CLP Helpdesks ist die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ("CLP-Verordnung", Classification, Labelling and Packaging), die am 20. Januar 2009 in Kraft trat. Die Verordnung setzt das von den Vereinten Nationen entwickelte weltweit gültige GHS (Globally Harmonized System) in Europa um. Nach einer Übergangszeit werden die bisherigen Regeln zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen (Richtlinie 67/548/EWG) und Zubereitungen (Richtlinie 1999/45/EG) außer Kraft gesetzt.

Artikel 44 der CLP-Verordnung verpflichtet alle Europäischen Mitgliedstaaten nationale Auskunftsstellen ("CLP-Helpdesks") einzurichten. Diese Helpdesks sollen Hersteller, Importeure, Händler, nachgeschalteten Anwendern und sonstigen interessierten Kreisen hinsichtlich ihrer Aufgaben und Verpflichtungen im Rahmen der CLP-Verordnung beraten. Die Aufgaben als nationale Auskunftsstelle für die Information und Beratung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung werden in Deutschland von einem gemeinsamen REACH-CLP Helpdesks bei der BAuA wahrgenommen.

Die CLP-Verordnung bringt Neuerungen für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Dazu gehören zum Beispiel neue und geänderte Einstufungskriterien, neue Kennzeichnungssymbole sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise. Von diesen Änderungen können alle Akteure der Lieferkette im Sinne von REACH betroffen sein. Ebenso wirkt sich die neue Verordnung aber auch auf alle Akteure im betrieblichen Arbeitsschutz aus, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Fasi), Betriebsärzte, betriebliche Vorgesetzte sowie Personalvertretungen, und nicht zuletzt auf jeden Beschäftigten, der mit gefährlichen Stoffen und Gemischen umgeht.

Zudem bringt die Verordnung neue Pflichten für Unternehmen mit sich. Dazu gehört beispielsweise die Meldung von Stoffen in das Europäische Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis. Diese Meldepflicht spricht nicht nur die bereits im Rahmen von REACH registrierungspflichtigen Akteure an, sondern beispielsweise auch Importeure oder Hersteller von Stoffen in Mengen unter einer Tonne pro Jahr. Bereits jetzt ist absehbar, dass ab dem 1. Dezember 2010 auch viele kleine und mittlere Unternehmen dieser Meldepflicht nachkommen müssen.

Bei der Umstellung auf das neue System gibt der REACH-CLP Helpdesk praktische Hilfestellungen und steht den von REACH und CLP Betroffenen mit seinen Experten zur Seite. Dabei setzt sich der Helpdesk für eine einheitliche Beantwortung von Fragen auf europäischer Ebene ein.

Darüber hinaus bietet der neue REACH-CLP Helpdesk ein kostenfreies Informationsangebot für alle Interessenten an, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu REACH und CLP. Neben der Beantwortung von Fragen, gibt der Helpdesk aktuelle Informationen zu neuen Themen, veröffentlicht Broschüren, übersetzt Leitlinien der Europäischen Union und führt Informationsveranstaltungen zu REACH und CLP durch.

Alle Informationen und Angebote befinden sich auf der Homepage des REACH-CLP Helpdesks www.reach-clp-helpdesk.de. Anfragen können telefonisch 0231 9071-2971, per Fax 0231 9071-2679 oder E-Mail reach-clp@baua.bund.de gestellt werden.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) - http://www.baua.de

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