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Neue Branchenregel: DGUV Regel für sicheres Arbeiten im Schrotthandel

Die DGUV hat eine neue Branchenregel für den Schrotthandel veröffentlicht.
Foto: © mbrant - stock.adobe.com

Das Arbeiten mit Metallschrott birgt viele Gefahren: Eine neue Branchenregel bietet einen praxiserprobten Leitfaden zur Gefährdungsermittlung.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine neue Branchenregel DGUV Regel 108-602 für die Branche Schrotthandel veröffentlicht. Sie fasst alle wichtigen Arbeitsschutzbestimmungen zusammen und liefert wertvolle Hinweise zur Umsetzung von schützenden Maßnahmen. Damit dient sie Unternehmen als Hilfe zur Gefährdungsermittlung, denn gerade auf dem Schrottplatz ist das Arbeiten sehr gefährlich. Es kommen schwere Geräte, wie Schredder oder Hammermühle, zum Einsatz, und auch die Instandhaltung der Maschinen hat sich als besonders unfallträchtig erwiesen. Dafür bietet die neue Branchenregel DGUV Regel 108-602 – Branche Schrotthandel eine praxiserprobte Grundlage.

Von der Praxis für die Praxis

Die neue Regel orientiert sich eng an der Praxis und berücksichtigt alle Gewerbezweige: »Sämtliche Betriebseinrichtungen und Tätigkeiten im klassischen Schrotthandel sind mit Blick auf ihr Gefahrenpotenzial übersichtlich und gut strukturiert beschrieben«, so Birgit Groß, Verantwortliche für das Thema Schrotthandel bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW). Die neue Regel eigne sich für Betriebe als Nachschlagewerk und Leitfaden.

Die neue Regel berücksichtigt alle relevanten Arbeitsvorgänge rund um den Schrotthandel, von Transportvorgängen auf das oder vom Betriebsgelände über die Beschreibung von Gefährdungen bis hin zu rechtlichen Grundlagen und präventiven Maßnahmen.

Die DGUV Regel 108-602 für die Branche Schrotthandel steht auf den Seiten der DGUV zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung.

Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de

Neue Branchenregel: Lesen Sie auch »Neue Branchenregel: DGUV Regel 109-606 – Branche Tischler- und Schreinerhandwerk« >>

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