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Neue Branchenregel: DGUV Regel 109-606 – Branche Tischler- und Schreinerhandwerk

Tischler, Schreinerhände, hobeln, Gehörschutz
Foto: © areebarbar - stock.adobe.com

Um das Arbeiten in Tischler- und Schreinereien sicherer zu machen, gibt es eine neue Branchenregel. Die »DGUV Regel 109-606 – Branche Tischler- und Schreinerhandwerk« fasst alles rund um das Thema Arbeitsschutz branchenspezifisch zusammen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine neue Regel veröffentlicht, die sich um das Thema Arbeitsschutz in Tischler- und Schreinerbetrieben dreht. Die »DGUV Regel 109-606 – Branche Tischler- und Schreinerhandwerk« fasst rechtliche Bestimmungen und Normen, mögliche Gefährdungen und die wichtigsten Präventionsmaßnahmen übersichtlich zusammen und gibt praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz im Unternehmen. Das Kompendium wendet sich vor allem an kleinere und mittlere Unternehmen, weil dort aus Zeitmangel oft die Möglichkeit fehlt, sich mit den gesetzlichen Vorschriften und Regeln auseinanderzusetzen.

Die neue Regel ist ein umfassendes und vor allem praxisnahes Werk. Das heißt, es werden sowohl die gängigen stationären Maschinen dargestellt als auch die rechtlichen Grundlagen genannt, die es in den Betrieben zu berücksichtigen gilt. Es werden die wesentlichen Gefährdungen und auch die Maßnahmen für sicheres Arbeiten an der jeweiligen Maschine erläutert. Dazu gibt es jeweils ein Beispiel für beste Praxis und Hinweise auf weiterführende Informationen. Anschauliche Fotos erleichtern das Verständnis der geschilderten Situationen. Eine einfache und gut verständliche Sprache erleichtert das Verständnis.

Der Bezug der gedruckten »DGUV-Regel 109-606 für die Branche Tischler- und Schreinerhandwerk« ist über unsere arbeitssicherheit.de-Bibliothek möglich.

Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de

Neue Branchenregel: Lesen Sie auch »Neue Branchenregel: DGUV Regel 101-603 – Branche Abbruch und Rückbau« >>

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