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Neue Branchenregel: DGUV Regel 101-604 - Branche Tiefbau

Eine neue Branchenregel zeigt Gefahren auf und möchte für mehr Sicherheit sorgen.
Foto: © Roman_23203 - stock.adobe.com

Die Unfallrisiken im Tiefbau reichen weit. Beschäftigte zu Fuß erleiden nicht selten schwere Unfälle. Eine neue Branchenregel zeigt Gefahren auf und soll für mehr Sicherheit auf Baustellen sorgen.

Ob beim Rangieren eines Lkw, Fahren eines Baggers oder Bewegen von Erdbaumaschinen: Personen, die zu Fuß auf Baustellen unterwegs sind, werden schnell übersehen. Unfälle dieser Art kommen immer wieder vor und enden oftmals mit schweren oder gar tödlichen Verletzungen. »Gerade bei Baggern ist aufgrund der Konstruktion die Sicht des Fahrers nach rechts und nach hinten stark eingeschränkt«, sagt der Volker Münch, stellvertretender Leiter des Sachgebiets Tiefbau der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Halte sich dort eine Person auf, sehe der Fahrer sie oft nicht.

Um Unfälle im Tiefbau zu vermeiden, vorbeugende Maßnahmen zu schaffen und Gefährdungen zu beurteilen, liefert die neue »DGUV Regel 101-604 - Branche Tiefbau« eine Hilfestellung. Sie fasst wesentliche Gefährdungen sowie rechtliche Bestimmungen und Normen zusammen. Praktische Tipps und Hinweise ergänzen die Informationen. Sie unterstützt die sichere Handhabung von Baumaschinen. Ebenso behandelt sie die Qualifizierung von Maschinenführern, geht auf die Themen Absturzsicherung, Verkehrswege und persönliche Schutzausrüstungen ein. Weitere Kapitel beschreiben die einzelnen Arbeitsbereiche im Tiefbau. Dazu zählen beispielsweise der Straßenbau, Arbeiten in Braugruben oder Bauarbeiten unter Tage.

In der Bibliothek von arbeitssicherheit.de können Sie die DGUV Regel 101-604 »Branche Tiefbau« einsehen, herunterladen oder im Shop bestellen >>

Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Sicherheit: Lesen Sie auch »Tödliche Gefahr durch Anbaugeräte für Baumaschinen« >>

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