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Neu erschienen: Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten

Die UVV Bauarbeiten ist neu erschienen.
Foto: © Panumas - stock.adobe.com

Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten beziehungsweise die DGUV Vorschrift 38 wurde vollständig überarbeitet und aktualisiert. Gültig ist sie seit dem 1. April 2020. Es gibt eine wesentliche Neuerung.

Seit dem 1. April 2020 gibt es eine neue, überarbeitete Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten. Die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) hat die Schrift – die ebenfalls die Kennzeichnung DGUV Vorschrift 38 trägt - vollständig überarbeitet und aktualisiert. Damit wurde die Schrift, die ihren Ursprung im Jahr 1977 hat, nach einer ersten Anpassung an das Europäische Recht und an das Sozialgesetzbuch im Jahre 2012, zum zweiten Mal überarbeitet. Die alte Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten verliert mit dem Inkrafttreten der neuen UVV Bauarbeiten ihre Gültigkeit.

DGUV Vorschrift 38 - das ist neu

Die neue DGUV Vorschrift 38 ist laut BG Bau klarer formuliert, die Anforderungen sind übersichtlicher und präziser beschrieben und sollen so ein sicheres Arbeiten am Bau gewährleisten. Neu ist, dass die UVV Bauarbeiten künftig auch für so genannte Solo-Selbständige gilt.

Zudem wurde die neue UVV Bauarbeiten gestrafft und auf nur 13 Paragrafen beziehungsweise Kernbereiche reduziert. Zu den wichtigsten Themen gehören dabei

  • die Standsicherheit und Tragfähigkeit,
  • bestehende Ablagen und Verkehrsgefahren,
  • der Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln,
  • Fahrzeuge auf Baustellen,
  • das Thema Absturz oder auch die
  • Gefahr durch herabfallende Gegenstände.

Die UVV Bauarbeiten wurde insbesondere an das staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasst. Die bauspezifischen bußgeldbewehrten Regelungen wurden zudem auf die wesentlichen Unfallschwerpunkte beschränkt.

Hintergrund für eine eigene DGUV Vorschrift beziehungsweise Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten für die Bauwirtschaft sind Besonderheiten der Branche wie etwa die Tätigkeit auf wechselnden Baustellen, den sich mit dem jeweiligen Baufortschritt verändernden Bedingungen, dem Umgang mit den jeweiligen Witterungsbedingungen, regelmäßig neuen Projektbeteiligten und Infrastrukturen – aber auch das generell hohe Unfallgeschehen.

Die »DGUV Vorschrift 38 – Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten« ist in Kürze kostenlos in der Bibliothek von arbeitssicherheit.de einsehbar >>

Quelle/Text: BG Bau, Redaktion arbeitssicherheit.de

Arbeitsschutz auf Baustellen: Lesen Sie auch »Rechtzeitig an UV- und Hitze-Schutz denken« >>

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