Vor kurzem hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Schrift DGUV Information 250-001 - Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall neu veröffentlicht. Es gibt einige neue Bestandteile sowie Hinweise zur Erstellung von Gefährundgsbeurteilungen an konkreten Arbeitsplätzen.
Die Schrift erschien erstmals im Januar 2015 unter dem Titel »Empfehlung zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie«. Jetzt ist die Schrift vom Ausschuss »Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung überarbeitet worden.
Das ist neu in der DGUV Information 250-001
In der überarbeiteten Fassung enthält die DGUV Information 250-001 – Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall:
- ein neues Kapitel zum Vorgehen nach einem ersten epileptischen Anfall,
- Anhaltspunkte zur sachgerechten Beurteilung der beruflichen Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie und von Personen nach einem ersten epileptischen Anfall, um deren Eingliederungschancen zu erhöhen,
- Hinweise zur Gefärdungsbeurteilung an konkreten Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung des individuellen Krankheitsbildes, der Tätigkeit und des Arbeitsumfeldes,
- Hinweise zur Beurteilung der Eignung im Rahmen der Berufswahl.
Die neue Fassung der DGUV Information 250-001 - Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischem Anfall ist in der Bibliothek von arbeitssicherheit.de einseh- und bestellbar >>
Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de
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