Die Europäische Kommission nimmt zurzeit die Regelungen der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG unter die Lupe. Noch bis zum 15. März ist eine Teilnahme an der Online-Umfrage möglich.
Überprüfung der EU-Arbeitszeitrichlinie
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG enthält Mindestbestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten, Überstunden, Bereitschaftsdiensten sowie Urlaubszeiten, die EU-weit gültig sind und Arbeitnehmer vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken schützen sollen, die mit zu langen oder unangemessenen Arbeitszeiten in Verbindung stehen. Derzeit überprüft die Europäische Kommission, ob diese Mindestanforderungen den Bedürfnissen der modernen Arbeitswelt noch angemessen sind oder überarbeitet werden müssen.Feedback erwünscht: Jeder kann teilnehmen
Um sich ein möglichst umfassendes Bild davon zu machen, ob die Regelungen den Anforderungen von Arbeitnehmern, Unternehmen, Öffentlichem Dienst und Verbrauchern noch gerecht werden, hat die Europäische Kommission einen Fragenkatalog entworfen, der verschiedene Aspekte des Arbeitens abfragt. Enthalten sind Fragen zur Wirksamkeit der Arbeitszeitrichtlinie, zu Arbeitszeiten (durchschnittliche Wochenarbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft etc.) sowie zu den Zielen für die künftige Ausgestaltung der Arbeitszeitrichtlinie. Die Ergebnisse der Umfrage sollen die Überarbeitung und Aktualisierung der Arbeitszeitrichtlinie unterstützen.Die Online-Umfrage läuft noch bis zum 15. März. Die Teilnahme ist frei. Aufrufbar ist der Fragebogen hier >>
Quelle/Text: Europäische Kommission, Redaktion arbeitssicherheit.de
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