Wer die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bei der Arbeit anwendet, hat häufig wertvolle Erfahrungen gemacht, die bei der Weiterentwicklung beziehungsweise Überarbeitung der Regeln hilfreich sein können.
Bis zum 31. Oktober 2015 haben Anwender der
- TRGS 201 Einstufung und Kennzeichen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen,
- BekGS 220 Sicherheitsdatenblatt,
- TRGS 517 Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen sowie der
- TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
die Möglichkeit, ihre praktischen Erfahrungen an den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) zu melden.
Die Hinweise sollen bei der Überarbeitung beziehungsweise Qualitätssicherung der Regeln berücksichtigt werden.
Anmerkungen oder Stellungnahmen können an folgende Adresse gemeldet werden:
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Postfach 17 02 02
44061 Dortmund
Fax: +49 (0)231 9071 2611
E-Mail: ags@baua.bund.de
Zum Hintergrund: Der AGS prüft die Technischen Regeln für Gefahrstoffe in regelmäßigen Abständen. Bei Bedarf erfolgt eine Weiterentwicklung beziehungsweise Überarbeitung.
Quelle/Text: BAuA, Redaktion arbeitssicherheit.de
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