News  Arbeitssicherheit  

Mehr Sicherheit in der Abfallwirtschaft

Zwei neue Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung sollen für mehr Sicherheit und Gesundheit in der Abfallwirtschaft sorgen.


In welchen Situationen dürfen Müllwagen rückwärtsfahren? Mit dieser und vielen anderen Fragen beschäftigen sich die Branchenregeln Abfallsammlung und Abfallbehandlung. »Was lange währt, wird endlich gut: Wir haben die Branchenregeln - insbesondere die Frage des Rückwärtsfahrens von Müllfahrzeugen - intensiv mit den betroffenen Verbänden diskutiert«, sagt Dr. Walter Eichendorf, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. »Die Ergebnisse dieser Erörterungen sind in die Branchenregeln eingeflossen. Sie bilden damit die neuesten Standards für Sicherheit und Gesundheit in der Abfallwirtschaft ab.«

 

Abfallsammlung (DGUV Regel 114-601)

 

Die DGUV Regel 114-601 gibt Tipps und Hinweise zur Planung von Abfallsammlung beziehungsweise deren Fahrten. Dazu zählt ebenso die Vor- und Nachbereitung. Die Regel gibt ebenso Empfehlungen zur Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) von Beschäftigten. Mit dem Thema Rückwärtsfahren und Rangieren mit Abfallsammelfahrzeugen beschäftigt sich ein Kapitel. Aufgeführt sind Sicherheitsmaßnahmen, die einzuhalten sind, wenn Entsorgungsunternehmen auf Rückwärtsfahrten nicht verzichten können.

 

Abfallbehandlung (DGUV Regel 114-602)

 

Die DGUV Regel 114-602 gibt praktische Tipps und Hinweise zur Abfallbehandlung. Insbesondere erhalten Betriebe darin Informationen zum Bau und Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen, zu Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und Biologischen Arbeitsstoffen, zur Brandgefährdung in der Abfallbehandlung und zu Wartungs- und Reinigungsarbeiten. Des Weiteren gibt die Regel Empfehlungen zur Qualifikation von Führungskräften, Atemschutz und persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sowie zu Hygienemaßnahmen und Hautschutz.



Die Branchenregeln dienen als Informationsinstrument für Betriebe, sie setzen kein eigenes Recht. Branchenregeln fassen lediglich geltende Vorschriften und Richtlinien für Unternehmen einer Branche zusammen. Ebenso geben sie Ratschläge, wie Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten in Betrieben gewährleistet werden kann.



Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Foto: © mitifoto - Fotolia.com



Neue Branchenregel: Lesen Sie auch »Abfallsammlung: Rückwärtsfahren in Ausnahmefällen erlaubt« >>

Exklusive Produktempfehlungen aus unserem umfangreichen Online-Shop

Kreizberg, Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung
von Dr. jur. Kurt Kreizberg

mit Technischen Regeln für Arbeitstätten (ASR) inkl. Erläuterungen und weiteren Rechtsvorschriften
ca. 1800 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Gefahrstoffrecht - Loseblattwerksammlung von Klein und Bayer

Gefahrstoffrecht
von Dr. Helmut A. Klein / Dr. Philipp Bayer

Sammlung der chemikalienrechtlichen Gesetze, Verordnungen, EG-Richtlinien und technischen Regeln mit Erläuterungen
Loseblattwerk mit CD-ROM
ca. 1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten

Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten
von Carl-Heinz Degener / Gerhard Krause / Dr.-Ing. Hermann Dinkler / Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese

Vorschriftensammlung mit Kommentar
Band V Vorschriften
Loseblattwerk
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Dr.-Ing. Berthold Dyrba

Kompendium Explosionsschutz
von Dr.-Ing. Berthold Dyrba / Patrick Dyrba

Sammlung der relevanten Vorschriften zum Explosionsschutz mit Fragen und Antworten für die Praxis.
Loseblattwerk mit CD-ROM
1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt