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LKW-Fahrer aufgepasst: Frist für die Weiterbildung nicht verpassen!

Bis zum 10. September 2014 haben Berufskraftfahrer, die im gewerblichen Güterverkehr tätig sind, noch Zeit für den Erwerb eines Fahrerqualifizierungsnachweises. Ohne diese Qualifikation verlieren sie ihre Lenkberechtigung.


Die Weiterbildung ist durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, kurz BKrFQG, gesetzlich vorgegeben. Das Gesetz soll im Straßenverkehr für mehr Sicherheit sorgen und den Fahrern »besondere tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse« vermitteln. Fahrer, die bis zum 10. September 2014 diese 35-stündige Weiterbildung nicht vorweisen können, verlieren die Erlaubnis zum Führen eines LKWs.

Die Weiterbildung erfolgt bei einer Industrie- und Handelskammer. Der Erwerb der Qualifikation wird über den Schlüsselcode 95 in den Führerschein eingetragen. Wer sich trotz fehlender Qualifizierung hinter den Lenker setzt, dem drohen Geldstrafen bis zu 5.000 Euro. Unternehmen, die ihre Fahrer ohne Qualifikation fahren lassen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 20.000 Euro.

Mit der genannten Weiterbildungsfrist verbleibt den LKW-Fahrern also noch etwa ein halbes Jahr Spielraum, in dem sie die sogenannte »Grundqualifikation« erwerben können. Dabei weisen Anbieter der Weiterbildung bereits jetzt auf Engpässe hin. Die Nachfrage nach Weiterbildungsmöglichkeiten steigt. Allerdings gibt es Ausnahmeregelungen, vermerkt Arbeitsschutz-Portal.de. Diese betreffen Führerscheine, deren Verlängerungsfrist im September 2016 abläuft. Die Fahrer haben die Möglichkeit, die Weiterbildung bist zu diesem Zeitpunkt zu absolvieren.

Quelle/Text: dekra.de, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © dominik diesing - Fotolia.com


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