Nicht jedes laute Geräusch wird als Lärm empfunden. Ausschlaggebend ist der Kontext in dem es wahrgenommen wird. Welche Auswirkungen Lärm auf die Gesundheit des Menschen haben kann und was zur Vermeidung von Lärm und Stress am Arbeitsplatz beiträgt, hat unser Arbeitsrechtsexperte Dr. jur. Kurt Kreizberg für Sie zusammengetragen.
Schon bei Wilhelm Busch (1832 – 1908) steht nachzulesen: »Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden«. Weniger prosaisch als der niedersächsische Literat und Zeichner, Schöpfer von »Max und Moritz« empfinden es viele Menschen, wenn ihnen eine Lärmbelästigung bei der Arbeit im wahrsten Wortsinn »den letzten Nerv raubt«.
Dabei wird nicht jede Geräuschemission als Lärm empfunden, schon gar nicht als Störung des Wohlbefindens. Wenn wir uns gestört fühlen, liegt das oft nicht an der Lautstärke der Geräusche, sondern am Kontext, in dem wir sie wahrnehmen. Im gleichen Maße, wie uns Schlagermusik auf der Fahrt in den Urlaub beschwingt und fröhlich macht, ist sie nervig, wenn wir uns – gegebenenfalls noch unter Zeitdruck – auf eine komplexe Aufgabe am Arbeitsplatz konzentrieren müssen.
Dauerhafter Lärm kann die Gesundheit schädigen
Eine Erhöhung des Blutdrucks, der Herzfrequenz oder eine vermehrte Ausschüttung von Stresshormonen sind dann die Folge. Die ausgelösten akuten Wirkungen gehen mit größerer Entfernung zur oder auch mit der gänzlichen Abschaltung der Störquelle schnell zurück.
Hält die Lärmbelästigung jedoch an, kann dies negative chronische Auswirkungen auf die Gesundheit und die Erholungsfähigkeit von Beschäftigten haben.
Andauernde Reaktionen auf Lärmstress begünstigen zum Beispiel die Entstehung von Herz-Kreislauf- und Blutgefäßerkrankungen.
Lärm muss laut Verordnung so gering wie möglich gehalten werden
Die Arbeitsstättenverordnung gebietet den Schalldruckpegel in Arbeitsstätten so niedrig wie möglich zu halten. Die seit Mai 2018 bestehende ASR A3.7 »Lärm« konkretisiert die entsprechenden Vorgaben.
Die Schwelle für gesundheitsschädlichen Lärm wird dabei unabhängig von der Frage der Schädigung des Gehörs bemessen (dazu eingehend: Kreizberg in »Arbeitsstättenverordnung«, Erläuterungen zur ASR A3.7, Stand: September 2020).
Maßnahmen gegen Lärm
Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes NRW (LIA.nrw) empfiehlt dazu einen Maßnahmekatalog mit folgenden Eckpunkten:
- Einzelbüros oder Ausweichräume für konzentriertes Arbeiten zur Verfügung stellen,
- Lärmquellen und Beschäftigte räumlich oder zeitlich voneinander trennen,
- Einsatz von lärmarmen Arbeitsmitteln und Festlegung von Lärmarmut als Anschaffungskriterium für neue Geräte,
- Verbesserung der Raumakustik, zum Beispiel durch Montage von schallabsorbierenden Decken und/oder Wänden,
- Formulierung und Festlegung gemeinsamer Kommunikationsregeln,
- Unterweisung der Beschäftigten zu lärmarmem Arbeiten.
Stand: November 2020