Fachbeitrag  Arbeitssicherheit  

Korrekturschutzbrillen: Gute Sicht bei voller Sicherheit

Augen sind empfindliche Organe: Schnell können Fremdkörper oder aggressive Substanzen die Hornhaut verletzen. Korrektionsschutzbrillen beugen gefährlichen Verletzungen der Augen vor und korrigieren Fehlsichtigkeit. Wir verraten Ihnen, welche Anforderungen eine Schutzbrille erfüllen muss und wer die Kosten für die Anschaffung trägt.


Deutschland: Augenschutz nach Vorschrift

Wie eine Korrektionsschutzbrille beschaffen sein sollte, ist in der Berufsgenossenschaftlichen Regelung »BGR 192 - Benutzung von Augen- und Sichtschutz« definiert. Demnach sind Korrektionsschutzbrillen »Schutzbrillen - in der Regel Gestellbrillen - die mit Sicherheitssichtscheiben mit optisch korrigierender Wirkung ausgestattet sind«.

KorrektionsschutzbrilleDie BGR 192 begründet auch die Notwendigkeit dieser Schutzmaßnahme: »Handelsübliche Korrektionsbrillen haben keine Schutzwirkung. Deshalb muss der Unternehmer auch fehlsichtigen Versicherten geeigneten Augenschutz zur Verfügung stellen.« Daraus folgt: Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die Korrektionsschutzbrille: »Nach §2 der PSA-Benutzerordnung muss der Unternehmer den Versicherten Augen- und Gesichtsschutz zur Verfügung stellen, wenn die Gefährdung nicht anders verhindert beziehungsweise gemindert werden kann.«

Entscheidend für einen Schutz, der auch von den Berufsgenossenschaften anerkannt wird, ist, dass die Korrektionsschutzbrille nach DIN EN 166 zertifiziert ist. Diese Norm schreibt vor, wie persönlicher Augenschutz für die Arbeit beschaffen sein muss. Auch Korrektionsschutzbrillen unterliegen der DIN EN 166 - und das gilt für das Gestell ebenso wie für die individuell angepassten Korrektionsgläser, die entsprechend gekennzeichnet sein müssen.

Individueller Augenschutz am Arbeitsplatz

Provisorische Lösungen zum Schutz der Sehorgane am Arbeitsplatz sind keine Alternative zu der nachhaltigen Sicherheit, die eine Korrektionsschutzbrille bietet. Ganz im Gegenteil: Auf die Dauer können diese Zwischenlösungen laut BGR 192 sogar zu Gefahrenträgern werden: »Für kurzfristige Arbeiten über wenige Minuten können zum Beispiel Korb-, Überbrillen oder Visiere getragen werden. Kombinationen mit Korb- oder Überbrillen neigen allerdings zum Beschlagen, können dadurch zu zusätzlichen Gefährdungen führen und werden deshalb erfahrungsgemäß oft abgelehnt. Außerdem verursachen derartige Kombinationen oft Doppelbilder oder Spiegelungen«, führt die BG-Regelung aus. Das Tragen der privaten Brille in Verbindung mit einer provisorischen Schutzvorrichtung ist für den Dauereinsatz über mehrere Arbeitsstunden also keine Lösung.

Zudem gilt: Der individuelle Augenschutz muss nach BGR 192 an die Gegebenheiten am Arbeitsplatz angepasst werden. „Bei der Auswahl von Augen- und Gesichtsschutz hat der Unternehmer nach §2 PSA-Benutzungsverordnung eine Beurteilung des von ihm vorgesehenen Augen- und Gesichtsschutzes vorzunehmen, um festzustellen, ob dieser die Gefahr ausreichend mindert."

 

Die wichtigsten Regelungen zum Thema Korrektionsschutz für die Augen

  • DIN EN 166 Persönlicher Augenschutz; Anforderungen
  • DIN EN 167 Persönlicher Augenschutz; Optische Prüfverfahren
  • DIN EN 168 Persönlicher Augenschutz; Nichtoptische Prüfverfahren
  • DIN 58 214 Augenschutzgeräte; Schutzhauben; Begriffe, Formen und sicherheitstechnische Anforderungen


Für fehlsichtige Beschäftigte gibt es somit - weitsichtig gedacht - nur eine effiziente Möglichkeit für zuverlässigen Augenschutz: „Daher wird der Einsatz von Korrektionsschutzbrillen empfohlen, da sie die Schutzfunktion und korrigierende Wirkung vereinen", heißt es in der BGR 192. Sie verdeutlicht dabei auch den langfristigen Nutzen dieser Investition für den Arbeitgeber, denn diese gleicht sich »in fast allen Fällen durch die erheblich längere Benutzungsdauer aus«. Zudem profitiert der Arbeitgeber natürlich auch davon, dass seine Mitarbeiter gut gesichert und bei voller Sehstärke ihrer Tätigkeit nachgehen können: Die Qualität der Arbeit steigt, die Ausfallquote und die damit verbundenen Kosten werden reduziert.

Passgenaue Gläser und komfortable Fassung

Die Korrektionsbrille muss exakt an die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Trägers angepasst werden. Dazu gehört auch, dass die richtigen Gläser eingebaut sind, damit der Beschäftigte alles gut sehen und seine Aufgaben ordnungsgemäß verrichten kann.

Arbeitnehmer, die in ihrer Freizeit und privat Gleitsichtgläser tragen, benötigen diese auch am Arbeitsplatz - alle anderen Lösungen könnten die Sehfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Wichtig ist: Die Qualität von Arbeits- und Freizeitbrille sollte möglichst gleich sein.

Neben den Gläsern bedarf auch die Fassung einer individuellen Anpassung an den jeweiligen Brillenträger: Weder an der Schläfe noch auf der Nase sollen Druckstellen entstehen, nichts darf schmerzen.

Professionelle Hilfe vom Optik-Experten

Optiker können die Seh- und Schutzhilfe am besten auf die individuelle Situation des Beschäftigten und seines Arbeitsalltags ausrichten. Dieser steht auch vor der Aufgabe, für den jeweiligen Einsatz die passgenaue Brillenlösung zu finden. Denn jede Branche, jeder Bereich hat - je nach Tätigkeitsfeld - eigene Anforderungen an die Augensicherheit. Und abhängig vom Einsatzgebiet müssen die Korrektionsschutzbrillen unterschiedliche Normen erfüllen.

Für den Optiker ist es dabei wichtig, darauf zu achten, dass nicht nur die Fassung, sondern auch die individuell angepassten Gläser der DIN EN 166 entsprechen: Nur wenn auch diese im Glas deutlich sichtbar als normgerecht gekennzeichnet sind, handelt es sich um eine Korrektionsschutzbrille, die den Vorgaben der BG gerecht werden - und im Falle einer Verletzung auch als zertifizierte PSA anerkannt werden. Setzt der Augenoptiker hingegen nichtzertifizierte Gläser in eine Korrektionsschutzbrille ein und es kommt zum Unfall, dann ist die Haftungsfrage im Zweifelsfall unklar.

Autor: Heinz Margrander, Augenoptiker und Experte für Arbeitsschutz bei Polycore Optical
Fotos: Polycore Optical

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