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Körperliche und psychische Belastungen bei Köchen

Kochen als Beruf geht mit überlangen Arbeitszeiten und besonderer Beanspruchung einher. Jeder zweite Koch leidet unter Erschöpfung.
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Kochen als Beruf geht mit überlangen Arbeitszeiten und besonderer Beanspruchung einher. Das bleibt nicht ohne Folgen: Jeder zweite Koch leidet unter Erschöpfung. 

Manche Berufe bedeuten eine starke physische und psychische Belastung. Das trifft auch auf den Beruf des Kochs beziehungsweise der Köchin zu. Das belegt das Faktenblatt »Kochen als Beruf – Leidenschaft mit hohem körperlichen Einsatz« der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Demnach arbeiten Köche mehr Stunden pro Woche als der Durchschnitt. In Deutschland arbeiten rund zwölf Prozent der Beschäftigten mehr als 48 Stunden jede Woche. Bei Köchen sind es 19 Prozent. Wird der Beruf im Gastgewerbe ausgeübt, beläuft sich die Zahl sogar auf 27 Prozent. 

Neben der hohen Stundenzahl in dem Beruf bestehen auch körperliche Belastungen. Fast jeder Zweite fühlt sich erschöpft. 82 Prozent der Köche klagt über Muskel-Skelett-Beschwerden. Bei anderen Beschäftigten sind es 51 Prozent. Damit sind Köche doppelt so häufig von Muskel-Skelett-Beschwerden betroffen. Hinzu kommen weitere Belastungsfaktoren. Köche stehen häufig unter Zeit- und Leistungsdruck – Schnelligkeit und Multitasking sind gefragt. So müssen 71 Prozent der Köche gleichzeitig verschiedene Aufgaben betreuen. Im Vergleich zu anderen Berufen geben doppelt so viele an, ihre Arbeit sehr schnell verrichten zu müssen.

Der Altersdurchschnitt in Kochberufen ist niedriger als in manchen anderen Berufen. Ein Drittel der Köche ist jünger als 35 Jahre. Im Gastgewerbe beläuft sich die Zahl dieser Altersklasse auf 38 Prozent.

Die Daten des BAuA-Faktenblatts resultieren aus einer Auswertung der »BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018«. Demnach sind im Jahr 2018 insgesamt 504.900 sozialversicherungspflichtige Köche und Köchinnen beschäftigt gewesen.

Quelle/Text: BAuA / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Neue Branchenregel: Lesen Sie auch »DGUV Regel 110-003 – Branche Küchenbetriebe« >>

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