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Kandidatenliste um zwei reproduktionstoxische Stoffe ergänzt

Die Kandidatenliste mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) beinhaltet zwei weitere Chemikalien.
Foto: © Prapakorn - stock.adobe.com

Die Kandidatenliste mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) beinhaltet zwei weitere Chemikalien, die Mensch und Umwelt schaden können. Betriebe haben die sichere Verwendung dieser Chemikalien zu gewährleisten.

Die European Chemicals Agency (ECHA) führt eine Kandidatenliste mit sogenannten »Substances of Very High Concern« (SVHC) – also besonders besorgniserregenden Stoffen. Dazu zählen Stoffe, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt haben können. SVHC werden mit einem aufwendigen Verfahren identifiziert. Danach kann eine Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung folgen.

Die Kandidatenliste der ECHA ist nun um zwei weitere Stoffe erweitert worden. Sie beinhaltet jetzt ingesamt 211 Chemikalien. Dabei handelt es sich um Substanzen, die in Produkten wie Tinten oder Tonern sowie zur Herstellung von Kunststoff- und Gummireifen verwendet werden. Die Aufnahme in die Kandidatenliste erfolgte, weil sie für die Fortpflanzung toxisch sind, die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und bei Nachkommen eine Entwicklungstoxizität verursachen können. Konkret handelt sich bei den Stoffen um:

  • »Bis(2-(2-methoxyethoxy)ethyl)ether«
    (Verwendung bei Lösungs- oder Extraktionsmitteln)
  • »Dioctyltin dilaurate, stannane, dioctyl-, bis(coco acyloxy) derivs., and any other stannane, dioctyl-, bis(fatty acyloxy) derivs. wherein C12 is the predominant carbon number of the fatty acyloxy moiety«; keine EC/CAS-Nummer vergeben; nicht unter REACH als Stoffgruppe registriert; eines der drei Gruppenmitglieder (Dioctylzinn-Dilaurat) ist jedoch registriert. 
    (Verwendung bei der Herstellung von Kunststoff- und Gummireifen)

Betriebe müssen den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und die sichere Verwendung dieser Chemikalien gewährleisten. Auch ergeben sich für Lieferanten von Artikeln, die einen Stoff der Kandidatenliste in einer bestimmten Konzentration enthalten, umfassende Informationspflichten.

Quelle/Text: ECHA, Umweltbundesamt / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

REACH: Lesen Sie auch »Grundsätze der EU-Chemikalienregulierung« >>

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