Die Risiken beim Transport und bei der Lagerung von Holzpellets sind kaum bekannt. Dabei kam es in der Vergangenheit immer wieder zu tödlichen Unfällen. Ein Grund für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine Information zu »Kohlenmonoxid bei Transport und Lagerung von Holzpellets im gewerblichen Gebrauch« zu veröffentlichen.
CO-Entstehung bei Pelletlagerung
Sind die Umstände ungünstig, kann es in Räumen, in den Holzpellets lagern, zu stark überhöhten Kohlenmonoxid-Werte kommen. Die Konzentration kann so hoch sein, dass sie bei Menschen zu einer Kohlenmonoxid-Vergiftung führen kann, das belegen neue Forschungsergebnisse. Offenbar gibt das gelagerte Holz Stoffe in die Luft ab, die mit dem umgebenden Sauferstoff reagieren.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass sich seit 2002 in Europa mehrere tödliche Vergiftungen ereigneten, die im direkten Zusammenhang mit dem Transport oder der Lagerung von Holzpellets stehen. Deswegen hat der Fachbereich Handel und Logistik die Information zu »Kohlenmonoxid bei Transport und Lagerung von Holzpellets im gewerblichen Gebrauch« veröffentlicht.
Präventionswissen rund um Kohlenmonoxid
Das 3-seitige Informationsblatt erläutert die giftige Wirkung von Kohlenmonoxid (CO) auf den menschlichen Körper, führt die Arbeitsplatzgrenzwerte (festgelegt in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 900 »Arbeitsplatzgrenzwerte«) auf, erklärt, wie es zur Entstehung von CO bei der Lagerung von Holzpellets kommen kann und gibt Betrieben und Unternehmen, die mit Holzpellets arbeiten oder Handel treiben, Empfehlungen für ein präventives Vorgehen beziehungsweise Verhalten zum Schutz der Beschäftigten. Den Abschluss der Informationsschrift bildet das »Freigabeverfahren vor Betreten von Bereichen mit erhöhter CO-Konzentration«.
Die DGUV-Information »Kohlenmonoxid bei Transport und Lagerung von Holzpellets im gewerblichen Gebrauch« ist kostenlos und kann heruntergeladen werden (hier geht es zum PDF >>).
Quelle/Text: DGUV, arbeitssicherheit.de
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