Seit dem 20. März 2022 obliegt es vor allem den Betrieben, welche Corona-Regelungen am Arbeitsplatz gelten. Als Grundlage für Hygienekonzepte und Schutzmaßnahmen dient die Gefährdungsbeurteilung.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 25. Juni 2021 ist am 19. März 2022 ausgelaufen. Die Bundesregierung hat eine angepasste Version auf den Weg gebracht. Diese soll vom 20. März 2022 bis zum 25. Mai 2022 gelten. Die neue Verordnung sieht vor, mehr Verantwortung in die Hände der Arbeitgeber zu legen. So beinhaltet sie einerseits das Festlegen von Basisschutzmaßnahmen in betrieblichen Hygienekonzepten unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehen. Andererseits sind tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren festzulegen. Grundlage für betriebliche Hygienekonzepte und Schutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung.
In der Verordnung heißt es, dass als Basisschutzmaßnahmen die Festlegung und Umsetzung der weiterhin noch erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im Hygienekonzept beibehalten werden sollen. So können Betriebe im Sinne der AHA+L-Regel auch betriebliche Personenkontakte mindern, indem sie beispielsweise durch Homeoffice-Angebote die gleichzeitige Nutzung von Räumen reduzieren. Eine Homeoffice-Pflicht besteht jedoch seit dem 20. März nicht mehr. Zeigt das Ergebnis der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen Atemschutz erforderlich ist, haben Arbeitgeber einen Mund-Nasen-Schutz oder eine Atemschutzmaske bereitzustellen. Dazu zählen unter anderem FFP2-Masken oder vergleichbare Modelle. Des Weiteren haben Betriebe zu prüfen, inwiefern bei Präsenzbeschäftigung Testangebote zu unterbreiten sind. Außerdem sind Beschäftigte bei der Wahrnehmung von Impfangeboten zu unterstützen und über Risiken einer Covid-19-Erkrankung zu informieren.
Der Referentenentwurf der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist hier nachzulesen.
Quelle/Text: BMAS / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Corona-Hygienekonzept: Lesen Sie auch »Handlungshilfe für Betriebe« >>