Am 27.10.2009 fand die Veranstaltung "ABAS und KRINKO im Dialog - Infektionsprävention bei Patienten und Beschäftigten" statt. Diskutiert wurde das Thema: Wie lässt sich die Gefahr von Infektionen in Krankenhäusern vermindern? Dieser Frage widmeten sich der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und die Kommission Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut. Beide haben Empfehlungen zur Prävention entwickelt.
Über diese informierten die Gremien ein geladenes Fachpublikum auf der Veranstaltung am 27. Oktober 2009 im Bundespresseamt. Dort wurde diskutiert, wie die Maßnahmen des Patientenschutzes und des Schutzes der Beschäftigten in den Gesundheitseinrichtungen so aufeinander abgestimmt werden können, dass sie wirksam sind und bei den Beteiligten in der täglichen Arbeitspraxis Akzeptanz finden.
Auch das Spannungsfeld unterschiedlicher Schutzziele und Rechtsgrundlagen von Arbeitsschutz und Patientenschutz wurde thematisiert. Dazu sagte Staatssekretär Detlef Scheele vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales: "Beide Schutzziele repräsentieren gleichermaßen einen hohen ethischen Wert. Ihnen in gleichem Maße gerecht zu werden, ist unser Ziel." Natürlich stehe im Gesundheitsdienst in erster Linie der Patient im Mittelpunkt. Das Personal dürfe darüber aber nicht vergessen werden. Dies sei die Aufgabe vom Arbeitsschutz.
Seit Patienten in Einrichtungen des Gesundheitswesens behandelt werden, spielen im Krankenhaus erworbene Infektionen (nosokomiale Infektionen) eine wichtige Rolle. Auch die Infektionsgefährdung der Beschäftigten ist seit langem bekannt. Um die Risiken zu vermindern, sind Schutzmaßnahmen baulich-technischer, organisatorischer wie auch persönlicher Art erforderlich. Dies gilt angesichts der spezifischen Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte mit Krankheitserregern Kontakt haben, ebenso wie für die Patienten.
Der ABAS ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Er erarbeitet Empfehlungen und Regelungen zum Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen; die Geschäftsstelle ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angesiedelt.
Eine Dokumentation dieser Veranstaltung wird im Internet unter http://www.baua.de/abas veröffentlicht.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) - http://www.baua.de