Die größte Brandgefahr im Büro: Wasserkocher und Kaffeemaschinen. Nicht selten sind marode Elektrogeräte von Zuhause für Brände verantwortlich. Worauf zu achten ist, darüber informiert die BG ETEM im neuen »impuls«.
Erst im Frühjahr kam es in einem Münchener Büro zu einem Brand. Verantwortlich dafür war eine defekte Mehrfachsteckdose. Diese lag unter einem Schreibtisch und löste nach Feierabend einen Schwelbrand aus. Zwar bemerkte die Reinigungskraft den Schwelbrand, aber dennoch war das komplette Büro verrußt und verraucht. Die Folge: 25.000 Euro Sachschaden. Dies ist nur einer von vielen Fällen, bei denen marode Elektrogeräte Brände ausgelöst haben. Oftmals sind Defekte älterer Geräte dafür verantwortlich. Nicht selten haben Beschäftigte diese zuvor mit in den Betrieb gebracht.
Die Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse (BG ETEM) weist daraufhin: Deren Benutzung ist nur erlaubt, wenn Arbeitgeber dies ausdrücklich gestatten. Aber selbst wenn Verantwortliche im Unternehmen grünes Licht geben: Das Gerät sollte bei der nächsten Prüfung elektrischer Betriebsmittel keineswegs fehlen. Ob Geräte nun von der Firma gestellt oder von Beschäftigten mitgebracht werden, sollten sie bei Nichtbenutzung stets abgeschaltet sein. Das Ziehen des Netzsteckers gilt dabei als sicherste Methode. Der Grund: Nach Ausschalten liegt häufig noch Strom auf dem Gerät. Die Technik kann zwar immer mal versagen, aber häufig sind Unaufmerksamkeit und Vergesslichkeit für Brände verantwortlich. So sollte beispielsweise das Ceran- oder Kochfeld in der Büroküche niemals als Ablagefläche dienen.
Wichtig ist ebenso richtiges und schnelles Handeln im Brandfall. Dies kann Leben retten. Wie schnell sich ein Feuer ausbreiten kann, unterschätzen viele Menschen. Oberstes Gebot: Ruhe bewahren. Jeder sollte zudem wissen, wo Rettungswege sowie Notausgänge sind und wie Feuerlöscher zu bedienen sind. Brandmelder sind sofort zu betätigen, wenn sich ein Brand ausgebreitet hat. Sind keine Brandmelder vorhanden, ist der Notruf 112 zu wählen und sofort ins Freie zu flüchten. Bei der Flucht aus dem Gebäude ist auf Kollegen, Besucher und insbesondere Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen zu achten und sie zu unterstützen. Darüber hinaus ist immer gekennzeichneten Notausgängen und Rettungswegen zu folgen sowie keine Aufzüge zu benutzen, betont die BG ETEM.
Quelle/Text: BG ETEM, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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