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Handlungshilfe: Ruhepausen in Pflegeberufen

Das Arbeitszeitgesetz schreibt Pausenzeiten gesetzlich vor.
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Ob geringe Personaldecke, anspruchsvolle Patientenversorgung oder aufwendige Dokumentation: Im Pflegealltag herrscht oftmals Zeitdruck, der kaum Raum für Pausen lässt. Eine Handlungshilfe gibt Tipps, wie sich Ruhepausen integrieren lassen.

Das Arbeitszeitgesetz schreibt Pausenzeiten gesetzlich vor. Dennoch berichtet die Hälfte der Beschäftigten in der Kranken- und Altenpflege von ausgefallenen Pausen. Das zeigt die Arbeitszeitbefragung 2019 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Als Hauptgrund dafür geben Beschäftigte die hohe Arbeitsmenge an. Außerdem können Pflegekräfte im Vergleich zu anderen Berufen nur wenig Einfluss auf die Gestaltung ihrer Arbeitszeit nehmen. Mehr als die Hälfte der Krankenpflegekräfte hat kaum Einfluss darauf, wann sie ihre Pause nehmen können. In der Altenpflege trifft dies auf knapp zwei Drittel des Personals zu.

Erholungszeiten wie Ruhepausen dienen der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten. Sie haben eine positive Wirkung auf die Leistungs- und Arbeitsfähigkeit, was gerade in der Pflegebranche eine Rolle spielt. Denn aufgrund des steigenden Durchschnittsalters in der Gesellschaft nimmt auch die Zahl der Pflegebedürftigen zu. Auch vorhandene Belegschaften altern. Zudem herrscht ein Mangel an Fachkräften. 

Gute Arbeitsbedingungen können dafür sorgen, dass Pflegekräfte länger in ihrem Beruf verbleiben und Pflegeeinrichtungen mehr Nachwuchskräfte gewinnen. Wie sich Arbeits- und Pausenzeiten gestalten lassen, darüber gibt die Handlungshilfe »Pausen in der Pflege gut gestalten« der BAuA Aufschluss. Die Broschüre richtet sich vor allem an Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie ambulante Pflegedienste. Praxisbeispiele sollen bei der Neuorganisation und Umsetzung von Pausen helfen. Auch sind darin Hinweise für die Pausengestaltung zu finden.

Quelle/Text: BAuA / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

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