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Grippeepidemie: Angestellte haben kein Recht auf Schutzimpfung

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Im Winter und Frühjahr infizieren sich viele Mitarbeiter mit dem Grippevirus. Arbeitgeber stehen in der Pflicht, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen - eine Grippeschutzimpfung durch den Betriebsarzt gehört allerdings nicht dazu.

Arbeitgeber müssen die Gesundheit der Mitarbeiter schützen

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Unternehmen und Betriebe präventive Maßnahmen ergreifen müssen, um im Sinn des allgemeinen Arbeitsschutzes das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Im Fall einer Grippeepidemie sind sie beispielsweise dazu verpflichtet, präventive Verhaltensregeln aufzustellen und umfassende Aufklärungsarbeit zu leisten. Sie können Desinfektionsspender aufbauen, für eine ausreichende Lüftung der Büroräume sorgen oder Informationsmaterial am Schwarzen Brett veröffentlichen.

Ein Recht auf Schutzimpfung besteht nicht

Der Arbeitgeber ist allerdings nicht dazu verpflichtet, seinen Angestellten eine Grippeschutzimpfung zu bezahlen. Darauf weist Ulf Weigelt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, in einem Artikel auf dem Onlineportal zeit.de hin. Er bezieht sich dabei auf eine Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die besagt, dass Mitarbeiter selbst im Fall einer Nachlässigkeit gegenüber der Präventionspflicht keine Schadenersatzansprüche an ihren Arbeitgeber stellen können. »Schon anhand dieser Rechtsprechung kann abgeleitet werden, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Grippeschutzimpfung haben, die der Arbeitgeber zahlen müsste«, so Weigelt. Im Gegenzug dürfe der Arbeitgeber nicht verlangen, dass seine Mitarbeiter an einer Impfmaßnahme teilnehmen: Denn »dies verbietet das Recht auf körperliche Unversehrtheit«.

Grippebedingte Ausfallzeiten sind hoch

In Deutschland lassen sich jährlich zwischen einer und fünf Millionen Menschen gegen Grippe behandeln. Vor allem in den Monaten Januar bis März sind die grippebedingten Ausfallzeiten hoch. Im vergangenen Jahr gab es rund 3,8 Millionen influenzabedingte Arztbesuche, schätzt die Arbeitsgemeinschaft des Robert-Koch-Instituts. Im Winter 2017/2018 waren es sogar neun Millionen. Nun lassen sich mehr Menschen gegen Influenza impfen. War im vergangenen Jahr nicht genügend Impfstoff vorrätig, hat das Paul-Ehrlich-Institut auf den Engpass 2018 reagiert und mehr Impfstoff freigegeben.

Autor: Silke Jarzina

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