Ob Teilzeit, Minijob oder Zeitarbeit: Nicht jeden Beschäftigten erreichen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung gleichermaßen. Damit Angebote für alle Arbeitsformen verfügbar sind, braucht es integrative Elemente.
Dynamische Märkte und steigender Wettbewerbsdruck erfordern, dass sich Unternehmen zunehmend flexibel aufstellen. Schließlich müssen sie auf sich verändernde Situationen schnell reagieren können. Dieser Wunsch nach Flexibilität spiegelt sich häufig auch in verschiedenen Beschäftigungsformen wider. So setzen Betriebe Zeitarbeitnehmer ein, befristen Arbeitsverträge, schaffen Teilzeitarbeitsplätze und vergeben Minijobs. Zudem ermöglichen neue Technologien die Anbindung von Mitarbeitern an das Unternehmen unabhängig von Ort und Zeit. Auch Beschäftigte können davon profitieren – zumindest teilweise. Sie können flexible Arbeitsmodelle wählen oder mit Teilzeitvarianten Beruf- und Privatleben besser vereinbaren. Was zum einen Vorteile mit sich bringt, kann zum anderen eine Belastung für die Gesundheit bedeuten. Befristete Arbeitsverhältnisse sowie die Anstellung als Zeitarbeitnehmer führen zu einer Unsicherheit und einem kontinuierlichen Druck, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Nicht selten sind Existenzängste damit verbunden. Gleichzeitig fehlt häufig die soziale Einbindung in den Betrieb – auch bei Teilzeitkräften oder Minijobbern. Diese Faktoren können zu psychischen Belastungen führen und die Gesundheit beeinträchtigen.
Gesundheitsangebote als integratives Element am Arbeitsplatz
Im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten in unbefristeter Anstellung sind Beschäftigte in flexiblen Arbeitsmodellen schwerer für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu erreichen. Teilzeitkräfte haben aufgrund ihrer verringerten Stundenzahl manchmal nicht die Möglichkeit, termingebundene Gesundheitsangebote zu nutzen. Bei Zeitarbeitnehmern stellt sich die Frage der Zuständigkeit – so ist in der Regel nicht der Einsatzbetrieb für die Gesundheitsförderung verantwortlich, sondern das Verleihunternehmen, von dem die Beschäftigten aber räumlich getrennt sind.
Der Report »Flexible Beschäftigungsformen und aufsuchende Gesundheitsförderung im Betrieb« von der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) hält letzteres – also aufsuchende Gesundheitsförderung – für eine Lösung. Darunter ist die Gesundheitsförderung direkt am Arbeitsplatz als integratives Element zu verstehen – egal, ob es sich dabei um einen Verkaufstresen, eine Werkbank oder einen Schreibtisch handelt. Beschäftigte können verhaltensbezogene Maßnahmen in Form von Übungseinheiten, Informations- oder Beratungsangeboten durchführen. Der Report zählt dazu unter anderem aktive Unterbrechungen der Tätigkeit sowie kurzzeitige Entlastungsmaßnahmen. Gemeint sind aktive Pausen, Bewegungspausen oder Entspannungspausen. Neben Stressabbau kann es auch um die Stärkung des Herz- Kreislauf-Systems oder die Entlastung von Augen und Rücken gehen. Im Sinne der betrieblichen Gesundheitsförderung können solche Maßnahmen einen physischen und psychischen Ausgleich zur Arbeit schaffen und Erkrankungen vorbeugen. Darüber hinaus unterstützt Aufklärungsarbeit, um Beschäftigte für das Thema Gesundheit in Anbetracht ihres Arbeitsmodells zu sensibilisieren.
Gesundheitsförderung unabhängig vom Arbeitsmodell
Der Vorteil aufsuchender Gesundheitsförderung: Der Betrieb bietet Maßnahmen nah am Arbeitsplatz und schafft Angebote während des Arbeitstages unabhängig der Beschäftigungsform. Auf diese Weise brauchen Beschäftigte keine entfernten Orte oder Räume aufsuchen. Ebenso können sie die Maßnahmen in ihre Arbeitszeit integrieren anstatt sie in den Feierabend zu verlagern, was gerade bei Teilzeitkräften oder Minijobbern von Bedeutung ist. So lassen sich auch Beschäftigte zur Teilnahme motivieren, die Gesundheitsangebote sonst eher weniger in Anspruch nehmen. Und: Finden Maßnahmen direkt am Arbeitsplatz statt, können Verantwortliche gleichzeitig über tätigkeitsbezogenen Belastungen und Gesundheitsrisiken aufklären.
Der iga.Report liefert diverse Beispiele zur Anwendung von Maßnahmen in verschiedenen Branchen und Jobs wie beispielsweise Bildschirmtätigkeiten, Arbeit im Schichtdienst oder im Callcenter sowie in der Kosmetik-, Chemie- und Nahrungsmittelbranche.
Stand: September 2019
Quelle/Text: iga, DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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