Fachbeitrag  Arbeitssicherheit  

Gesündere Beschäftigte dank Ruhezeiten

Ruhezeiten sind wichtig für Gesundheit und Work-Life-Balance.
Foto: © Daniel Ernst - stock.adobe.com

Den Jahreswechsel nutzen viele Beschäftigte als kleine Auszeit vom Job. Doch auch zwischen Arbeitstagen oder Schichten braucht es Ruhezeiten. Kommen diese zu kurz, drohen gesundheitliche Beschwerden wie Schlafmangel oder Rückenschmerzen.

Der Gesetzgeber legt nicht nur Höchstgrenzen für die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit fest. Er schreibt ebenso die Mindestdauer für Arbeitsunterbrechungen vor – seien es Pausenreglungen oder Vorgaben hinsichtlich Ruhezeiten zwischen einzelnen Arbeitseinsätzen.

Das Arbeitszeitgesetz sieht für Beschäftigte eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden vor.

Aber: Es gibt auch Ausnahmeregelungen. So erlaubt die Rechtslage in manchen Bereichen eine Verkürzung dieser Ruhezeiten. Dazu zählt beispielsweise der Gesundheitssektor, die Landwirtschaft oder der Rundfunk. Darüber hinaus kann ein Tarifvertrag von der gesetzlichen Regelung abweichen. Das Arbeitszeitgesetz sorgt damit für den Gesundheitsschutz auf Mitarbeiterseite, schafft gleichzeitig eine gewisse Flexibilität auf Unternehmensseite.

Forderung nach Flexibilisierung

In Anbracht der modernen Arbeitswelt steht die gesetzliche Mindestruhezeit häufiger in der Kritik. Unternehmen setzen zunehmend auf Flexibilisierung, fordern ein Aufweichen der Regelung. Hintergrund sind höherer Wettbewerbsdruck und steigende Dynamik auf Märkten. Ebenso möchten viele Beschäftigte Berufliches und Privates besser vereinbaren können. Dazu wünschen sie sich neue Möglichkeiten hinsichtlich Arbeitszeiten.

Trotz gesetzlicher Vorgaben kommt es bereits vor, dass Beschäftigte Ruhezeiten nicht immer in vollem Umfang nutzen beziehungsweise diese verkürzt werden. Das zeigt eine Beschäftigtenbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). In der Arbeitszeitbefragung 2017 hat die BAuA erstmals Arbeitnehmer zur Einhaltung von Mindestruhezeiten befragt. Insgesamt 6.712 Vollzeitbeschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 35 Stunden im Alter von 18 bis 65 Jahren haben an der Befragung teilgenommen.

Das Ergebnis: Etwa 20 Prozent der Beschäftigten sind mindestens einmal pro Monat mit verkürzten Ruhezeiten konfrontiert. Am stärksten betroffen sind Berufsgruppen in Bereichen, für die bereits eine gesetzliche Ausnahme zur Verkürzung der Ruhezeit besteht – also Pflege sowie Gastronomie und Tourismus. Danach folgen Sicherheits- und Handelsberufe. Ein Viertel der Führungskräfte – unabhängig der Bereiche – berichtet über verkürzte Ruhezeiten. Ähnliches gilt für per Telearbeit Beschäftigte. 

Folgen verkürzter Ruhezeiten

Welche Auswirkungen bringt die Flexibilisierung gesetzlicher Ruhezeiten mit sich? Damit befasst sich der BAuA-Bericht »Verkürzte Ruhezeiten: Auswirkungen auf die Gesundheit und die Work- Life-Balance«. Die Befragung beleuchtet den Zusammenhang von verkürzten Ruhezeiten und gesundheitlichen Beschwerden. So beklagen Beschäftigte mit mangelnden Ruhezeiten vermehrt psychosomatische Beeinträchtigungen. Dazu zählen unter anderem Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder emotionale Erschöpfung.

Eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten beinhaltet oftmals, dass Beschäftigte ihre Arbeit tagsüber unterbrechen und sie am Nachmittag oder Abend fortsetzen können. Das an sich bietet auf den ersten Blick Vorteile wie bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Art der Flexibilisierung mit längeren Arbeitszeiten, Überstunden und verkürzten Ruhezeiten einhergeht.

Wichtiges Instrument im Arbeitsschutz

Die BAuA hält die Mindestruhezeiten nach wie vor für ein wichtiges und sinnvolles Instrument im Arbeitsschutz. Der Grund: Selbst bei geringer Nichteinhaltung ergeben sich Beeinträchtigungen für Gesundheit und Work-Life-Balance. Das belegen die Ergebnisse der Befragung. So sei Erholung von großer Bedeutung – auch wenn jemand nicht schwere körperliche Arbeit leistet, sondern flexibel von zu Hause arbeitet. Eine wesentliche Rolle dabei spielen auch Regelungen der Nicht-Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit.

Quelle/Text: BAuA /Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Langes Sitzen: Lesen Sie auch »Büro-Übungen gegen Rückenschmerzen« >>

Exklusive Produktempfehlungen aus unserem umfangreichen Online-Shop

Kreizberg, Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung
von Dr. jur. Kurt Kreizberg

mit Technischen Regeln für Arbeitstätten (ASR) inkl. Erläuterungen und weiteren Rechtsvorschriften
ca. 1800 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Gefahrstoffrecht - Loseblattwerksammlung von Klein und Bayer

Gefahrstoffrecht
von Dr. Helmut A. Klein / Dr. Philipp Bayer

Sammlung der chemikalienrechtlichen Gesetze, Verordnungen, EG-Richtlinien und technischen Regeln mit Erläuterungen
Loseblattwerk mit CD-ROM
ca. 1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten

Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten
von Carl-Heinz Degener / Gerhard Krause / Dr.-Ing. Hermann Dinkler / Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese

Vorschriftensammlung mit Kommentar
Band V Vorschriften
Loseblattwerk
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Dr.-Ing. Berthold Dyrba

Kompendium Explosionsschutz
von Dr.-Ing. Berthold Dyrba / Patrick Dyrba

Sammlung der relevanten Vorschriften zum Explosionsschutz mit Fragen und Antworten für die Praxis.
Loseblattwerk mit CD-ROM
1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt