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Gemeinsamer Auftritt von BGen und DGUV

Das Jahr 2010 bringt auch eine Reihe von Änderungen für die gesetzliche Unfallversicherung. Zum Jahreswechsel geben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sich erstmals ein gemeinsames Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit. Es wird auch eine neue zentrale Servicenummer geben. Ab Januar prüfen die Betriebsprüfer der Rentenversicherung auch die Daten, die der Arbeitgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet hat. Weitere Änderungen betreffen die beitragsrechtliche Behandlung von Wertguthaben in der Unfallversicherung.
 

Gemeinsames Erscheinungsbild

Mit Jahresbeginn 2010 ändert sich das Erscheinungsbild der gesetzlichen Unfallversicherung. Zukünftig werden Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ein gemeinsames Design in ihrer Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Zentrales Element ist ein einheitliches Logo, welches das bisherige Signet der Berufsgenossenschaften mit dem Blau der Unfallkassen kombiniert. "Dies ist ein Meilenstein hin zu einer einheitlichen Außendarstellung der gesetzlichen Unfallversicherung", sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). "Wir erhöhen damit die Sichtbarkeit und Wiedererkennung der gesetzlichen Unfallversicherung mit dem Ziel, diesen Zweig der Sozialversicherung und seine Leistungen insgesamt bekannter zu machen." Noch wüssten zu wenige Menschen über die Absicherung gegen Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten Bescheid.

Übergang der Betriebsprüfungen

Aufgrund einer Entscheidung des Gesetzgebers im zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz prüft ab 2010 die gesetzliche Rentenversicherung im Auftrag der Unfallversicherung, die vom Arbeitgeber gemeldeten Daten zur Unfallversicherung. Die Jahrgänge bis 2008 werden jedoch weiterhin von den Betriebsprüfern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft.

Beiträge auf Wertguthaben

Beim Beitrag zur Unfallversicherung müssen Arbeitgeber ab 1. Januar 2010 eine Änderung bei der Behandlung von Wertguthaben beachten. Aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber können Beschäftigte Arbeitsentgelt in ein Wertguthaben übertragen, um dieses später im Rahmen der Altersteilzeit oder eines Sabbaticals zu entnehmen. Einige Berufsgenossenschaften erheben Beiträge bisher erst bei der Auszahlung dieser Wertguthaben. Zukünftig müssen Beiträge auf Wertguthaben einheitlich in der gesamten Unfallversicherung dann gezahlt werden, wenn sie entstehen. Arbeitgeber mit einer entsprechenden betrieblichen Vereinbarung sollten die entsprechenden Hinweise ihrer Berufsgenossenschaft - auch zum Umgang mit bereits bestehenden Wertguthaben - beachten.

Neue gemeinsame Infoline

Ab dem 04.01.2010 wird eine neue zentrale und kostenfreie Servicenummer für die gesetzliche Unfallversicherung eingerichtet: Unter 0800 6050404 ist dann die "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" von Montag bis Freitag, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Dort erhalten Unternehmer und Versicherte Auskunft zu allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen. Wenn nötig werden sie auch weiter vermittelt an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Quelle: Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - http://www.dguv.de

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