Lärmschwerhörigkeit gehört zu den häufigsten Berufskrankheiten bei den Versicherten der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro (BG ETE). Im Jahr 2008 stieg die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) gegenüber dem Vorjahr von 810 auf 867 um rund sieben Prozent. Mit 3.030 laufenden BK-Renten führt die Lärmschwerhörigkeit 2008 die Statistik der BG ETE an.
Dazu Dr. Johannes Hüdepohl, Leiter des Fachbereichs BK-Ermittlungen und Statistik bei der BG ETE: "Die Sensibilität, die das Gehör einbüßt, ist unwiederbringlich verloren. Hörschäden lassen sich nicht reparieren". Mit weit reichenden Folgen: Wer nicht gut hört, kann viele Informationsquellen wie Radio oder Telefon nur noch eingeschränkt nutzen, nimmt Alarmsignale (Hupen, Sirenen) schwächer wahr und läuft Gefahr, sich aus sozialen Kontakten zurückzuziehen.
Lärmschutz im Betrieb
Für Lärmschutz im Betrieb trägt der Unternehmer die Verantwortung. Zeigt die Gefährdungsbeurteilung, dass eine Lärmbelastung vorliegt, muss er Schutzmaßnahmen treffen. Reichen technische oder organisatorische Maßnahmen nicht aus, muss ab einem Lärmpegel von 80 Dezibel ein persönlicher Gehörschutz bereitgestellt werden. Der Unternehmer ist auch dafür verantwortlich, dass die Beschäftigten den Gehörschutz korrekt tragen und die Dämmwirkung tatsächlich eintritt.
Messungen an Kapselgehörschützern und Gehörschutzstöpseln zeigen, dass Betriebe regelmäßig Übungen zum korrekten Tragen des Gehörschutzes anbieten sollten, um ihre Mitarbeiter optimal zu schützen. Von vorneherein mehr Schutz bieten anatomisch geformte Gehörschutzstöpsel und individuelle Otoplastiken.
Vorbeugen lautet aber nicht nur im Arbeitsleben die Devise - das Gleiche gilt für die Freizeit. "MP3-Player sind eine nicht zu unterschätzende Lärmquelle; für das richtige Maß ist jeder selbst verantwortlich", so Dr. Hüdepohl.
Mehr Daten und Fakten, Kurzfilme, Checklisten, Praxishilfen und ein Lernmodul sowie ein Quiz zum Thema Lärm bietet die CD-ROM "Schütze dein Gehör" (CD 010).
Die CD kann online bestellt werden unter: www.bgete.de/medien, Bereich: Multimedia sowie per E-Mail: medien@bgete.de, per Telefon: 0221 3778-1030 oder Telefax: 0221 3778-1031. Sie kostet 5 Euro für Mitgliedsbetriebe der BG Energie Textil Elektro; andere Besteller zahlen 10 Euro zzgl. Versandkostenpauschale.
Quelle: BG Energie Textil Elektro - http://www.bgete.de{$slot_slot_48}