Manche chemische Stoffe können für die Gesundheit und die Umwelt eine Gefahr darstellen. Nach welchem Verfahren Beschränkungen und Verbote für Chemikalien erlassen werden, darüber gibt eine neue REACH-Info Aufschluss.
Regelungsinstrumente für Stoffe, die besonders besorgniserregend sind oder die bei Verwendung ein unangemessenes Risiko für Mensch und Umwelt hervorrufen, bietet die REACH-Verordnung. Dazu zählen beispielsweise das Zulassungsverfahren oder das Beschränkungsverfahren. Wie Letzteres funktioniert, das erläutert die REACH-Info »Beschränkungen und Verbote unter REACH« der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). In der Broschüre geht es um den Ablauf von Beschränkungen – also wie die Aufnahme von Stoffen in den Beschränkungsanhang (Anhang XVII) erfolgt.
Wenn eine Beschränkung vorliegt, kann die Verwendung von Chemikalien verboten sein, entweder ganz oder teilweise. Ein vollständiges Verbot liegt zum Beispiel bei Asbest vor. Weder Herstellung noch Verwendung sind erlaubt. Bei anderen Stoffen kann hingegen eine nur teilweise Beschränkung gegeben sein, wie bei Dichlormethan, das lediglich in Abbeizern untersagt ist.
Im Jahr 2009 wurden Beschränkungen und Verbote in die REACH-Verordnung überführt. Dies sorgte für die präzisere Formulierung, einheitliche Terminologie und Definition von Einträgen. Zeitgleich etablierte die Europäische Union ein transparentes und strukturiertes Verfahren, mit dem Stoffe beschränkt oder verboten werden können. Bei der Entscheidung fließen – neben der wissenschaftlichen Prüfung des Risikos eines Stoffes – auch Betrachtungen der sozioökonomischen Auswirkungen mit ein. Neu ist ebenso das Vorschlagsrecht für Beschränkungen seitens der Mitgliedsstaaten.
Die REACH-Info erläutert das vereinfachte Aufnahmeverfahren, die Ausnahmen vom Beschränkungsverfahren, den Erzeugnisbegriff und Sanktionsbestimmungen. Die Publikation richtet sich zwar vor allem an Verantwortliche im Bereich der chemischen Industrie, eignet sich aber auch für Fachinteressierte im Arbeits-, Gesundheits- oder Umweltschutz.
Quelle/Text: BAuA / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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