Bei dem betrieblichen Arbeitsschutz sind Gefährdungsbeurteilungen von zentraler Bedeutung. Um sich über Gefährdungsfaktoren zu informieren, können Betriebe auf Online-Lösungen zurückgreifen.
Ob Klein- oder Großunternehmen: Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Verantwortliche im Arbeitsschutz erfahren Unterstützung dabei mit der Handlungshilfe »Gefährdungsbeurteilung: Handbuch - Gefährdungsfaktoren« der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Hilfreich ist vor allem das Internetangebot dazu.
Die neue Handlungshilfe umfasst Gefährdungen wie Lärm, Hitze oder Absturz. Sie unterteilt in insgesamt elf Gefährdungsfaktoren. Die Kategorien sind beispielsweise mechanische Gefährdungen, Gefahrstoffe oder psychische Belastungen. Arbeitsplätze lassen sich mit den hinterlegten Informationen überprüfen. Verantwortliche können daraus eventuelle Maßnahmen ableiten. Ebenso enthalten sind rechtliche Bezüge wie Verweise auf das DGUV-Regelwerk und technische Regeln.
Aus dem Online-Angebot heraus lassen sich PDF-on-Demand-Dokumente erzeugen. Die Internetseite wird fortlaufend aktualisiert, sodass Nutzer auf aktuelle Inhalte zugreifen. Die Dokumente lassen sich auch als Offline-Version abspeichern. So können Nutzer eine Lose-Blatt-Sammlung der Gefährdungsfaktoren anlegen. Darüber hinaus stellt das Internetangebot Expertenwissen rund um die Gefährdungsbeurteilung bereit.
Quelle/Text: BAuA, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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