Diese Handlungsanweisungen helfen Unternehmen dabei, das Unfall- und Verletzungsrisiko bei Instandhaltungsarbeiten zu minimieren.
Mangelnde Instandhaltung kann zu Ausfällen in der Produktion führen. Doch Arbeiten, die Maschinen und Anlagen sicherer machen, bergen oft selbst hohe Risiken. Diese fünf Praxistipps basieren auf Informationen der Berufsgenossenschaften und helfen bei der gefahrfreien Instandhaltung.
Tipp 1
Von Anfang an für eine umfassende Planung sorgen und alle Beteiligten einbeziehen.
Tipp 2
Eine angemessene Gefährdungsbeurteilung durchführen und entsprechende Maßnahmen festlegen.
Tipp 3
Geeignete Einrichtungen, Hilfsmittel und Persönliche Schutzausrüstungen bereitstellen.
Tipp 4
Alle erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen (zum Beispiel Unterweisung, Betriebsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Befahrerlaubnis, Abbruch- und Montageanweisungen).
Tipp 5
Nur fachlich geeignete Personen beauftragen, deren Erfahrungen und Kenntnisse der Instandhaltungsaufgabe gerecht werden (zum Beispiel Kenntnisse über neue Einrichtungen, Betriebsanleitungen, Gefahrstoffe, Gefährdungen und erforderliche Maßnahmen).
Gefahrstoffrecht
von Dr. Helmut A. Klein / Dr. Philipp Bayer
Sammlung der chemikalienrechtlichen Gesetze, Verordnungen, EG-Richtlinien und technischen Regeln mit Erläuterungen Loseblattwerk mit CD-ROM ca. 1300 Seiten Carl Heymanns Verlag