»Bräune schützt die Haut«, heißt es oft. Doch Annahmen wie diese sind häufig falsch. Fünf verbreitete Irrtümer rund um den Sonnenschutz im Überblick.
Schon im Frühling kann UV-Strahlung stark genug sein, um einen Sonnenschutz zu erfordern – gerade bei der Arbeit im Freien. Damit Gefährdungen durch UV-Strahlung nicht unterschätzt werden, räumt die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) in ihrer Zeitschrift »profi« mit verbreiteten Irrtümern auf.
1. Irrtum: Bräune schützt die Haut
Zwar kommt es auf vorgebräunte Haut seltener zu einem Sonnenbrand, dennoch wird die Haut unter den UV-Strahlen in Mitleidenschaft gezogen. So kommt es unter anderem zu frühzeitiger Hautalterung, die sich durch Falten oder Flecken zeigt.
2. Irrtum: Der Körper braucht Sonne
Die Aussage an sich ist zwar korrekt, allerdings braucht der Körper Sonne nur in Maßen. UV-Strahlung ist für die Erbsubstanz der Hautzellen ein Problem. Können Zellen UV-Schäden nicht mehr selbst reparieren, kann Hautkrebs die Folge sein.
3. Irrtum: Kleidung schützt vor Sonnenstrahlung
Dies ist nur bedingt zutreffend. Denn normale Kleidung lässt UV-Strahlen durch. Empfohlen werden daher dunkle Langarmshirts oder spezielle UV-Kleidung.
4. Irrtum: Häufiges Eincremen verlängert die Aufenthaltsdauer in der Sonne
Die Verwendung von Sonnencremes verlängert den Eigenschutz der Haut. Damit ist die Zeit gemeint, bis ein Sonnenbrand entsteht. Nachcremen hingegen sorgt für keine Verlängerung. Es ist lediglich wichtig, um den Schutz aufrecht zu erhalten – beispielsweise nach Kontakt mit Wasser.
5. Irrtum: Kein Sonnenbrand im Schatten
Diese Aussage ist leider nicht korrekt. Bäume, Wolken oder Sonnenschirme filtern nur einen Teil der schädlichen UV-Strahlen.
Quelle/Text: BG ETEM / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Unterweisungshilfe: Lesen Sie auch »Sonnenschutz bei Arbeit im Freien« >>