In vielen Branchen und Betrieben ist es Alltag, Flüssigkeiten in unterschiedlichste Kanister oder Fässer umzufüllen. Dabei muss besonders bei gefährlichen Stoffen die Gesundheit der Beschäftigten im Vordergrund stehen.
Beschäftigte gilt es zu schützen, wenn sie Flüssigkeiten wie Lösemittel in Kanister, Fässer oder Intermediate Bulk Container (IBC) umfüllen. Wie das Befüllen von Behältern mit organischen Flüssigkeiten sicher abläuft, dazu hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) drei Schutzleitfäden entwickelt. Darin enthalten sind unter anderem standardisierte Arbeitsverfahren, mit denen sich Gefahren für Beschäftigte reduzieren lassen. Darüber hinaus verdeutlichen Videos die Wirksamkeit der Maßnahmen.
Dass Flüssigkeiten umgefüllt werden müssen, kommt in der betrieblichen Praxis häufig vor. Bei diesen Tätigkeiten können Betriebe entsprechend dem »Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe« (EMKG) standardisierte Arbeitsverfahren einsetzen. Ergänzend beschreiben Schutzleitfäden erforderliche Schutzmaßnahmen, mit denen sich Gefahren auf ein Minimum beschränken lassen.
Die BAuA führte im Rahmen des Projektes »Validierung von Schutzleitfäden für das Befüllen und Entleeren von Gebinden mit Flüssigkeiten« Arbeitsplatzmessungen durch. Deren Ergebnisse bildeten die Basis für die validierten Schutzleitfäden. Diese schaffen für verschiedene technische Gestaltungen der Schutzmaßnahmen einen vergleichbaren Schutz für Beschäftigte. Im Fokus steht dabei ebenso die Verwendung einer gut angepassten und ausreichend dimensionierten Absaugung.
Quelle/Text: BAuA, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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