Silvesternacht und Feuerwerk, das gehört für viele Menschen untrennbar zusammen. Aber der Spaß hat seine Grenzen, denn Böller sind nicht gleich Böller. Die Verletzungsgefahr ist groß, vor allem durch illegale Importprodukte aus Fernost. Verbraucherschützer geben Hinweise zum gefahrlosen Umgang.
Das neue Jahr einläuten ohne Feuerwerk, das ist für viele Menschen einfach undenkbar. Doch was so stimmungsvoll und freudig beginnt, endet nicht selten in einer Katastrophe.
Jedes Jahr warnen Polizei und Feuerwehr vor dem fahrlässigen Umgang mit Feuerwerkskörpern, dennoch gibt es immer wieder Verletzte und manchmal auch Todesopfer.
Da hat die Silvesternacht noch nicht einmal begonnen und schon Tage zuvor fliegen die Rakteten in die Luft. Der Berliner Tagesspiegel zählte vergangenen Donnerstag sogar so viel Verletzte wie nie zuvor (s. rp-online).
Mit Feuerwerkskörpern ist nicht zu spaßen. Wer aber die Hinweise zum Umgang mit Knallkörpern beachtet, der kann ein freudiges und vor allem verletzungsfreies Silvester erleben.
Zugelassene Böller sind gekennzeichnet
Hinweise zu Altersbeschränkungen beachten: Für Personen ab 18 Jahren sind die Feuerwerkskörper mit dem Kürzel F2 (oder der alten, noch bis 2017 gültigen Bezeichnung PII) ausgezeichnet.
Zum P II-Feuerwerk gehören Böller, Batterien, Raketen und anderes mehr.
Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen Personen ab 12 Jahre ganzjährig abbrennen. Dazu zählen beispielsweise Produkte mit dem Kennzeichen BAM - P I 0201. P I bezeichnet Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen, Wunderkerzen, Gold- und Silberregen. Für Kinder unter 12 Jahren ist das Zünden jedoch verboten.
Wichtig: Beim Kauf darauf achten, dass die Feuerwerksartikel die Identfikationsnummer der BAM ausweisen. Und bitte, die Gebrauchsanleitung immer gründlich studieren. Wer auf die Idee kommt, Feuerwerk aus Eigenproduktion in die Luft zu jagen, der macht sich strafbar.
Der richtige Umgang beugt Gefahren vor
In der Silvesternacht laufen die Ärzte in Krankenhäusern auf Hochtouren. Menschen mit schweren Finger- , Hand-, Arm- und Augenverletzungen füllen die Notaufnahmen. Der Grund: Mit steigendem Alkoholpegel verringert sich die Koordinationsfähigkeit und die Achtsamkeit. Böller landen dann schon mal in Menschengruppen oder werden einfach zu spät losgelassen. Daher gilt es, nicht nur auf das eigene Verhalten zu achten, sondern auch die Mitfeiernden gegebenenfalls zu einem umsichtigeren Umgang aufzufordern.
Vorsicht vor illegaler Importware
Schwere Verletzungen sind nicht nur Folge des falschen Umgangs mit Feuerwerk, sondern oftmals auch auf das Zünden von illegalen Knallkörpern aus Osteueropa und Fernost zurückzuführen. Diese Böller enthalten überhöhte Mengen gefährlichen Explosivsprengstoffs und sind schneller entzündbar. Wer die oftmals günstigere Importware erwirbt und zündet, der macht sich ebenfalls strafbar.
Sprengstoffgesetz beachten
Nicht überall darf gezündet werden. Feuerwerk in der Nähe von Fachwerk- und Reetdachhäusern, Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist grundsätzlich verboten.
Quelle/Text: rp-online, Redaktion arbeitssicherheit.de
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