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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt zukünftig »Gelben Schein«

Die Krankmeldung auf gelbem Papier wird ab Oktober 2021 nach und nach durch ein digitales Verfahren ersetzt.
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Die Krankmeldung auf gelbem Papier wird ab Oktober 2021 nach und nach durch ein digitales Verfahren ersetzt. Ab Juli 2022 soll die Weiterleitung von Arbeitsunfähigkeitsdaten an Arbeitgeber ebenfalls elektronisch erfolgen.

Weniger Papier, weniger Bürokratie: Dieses Vorhaben verfolgt die Bundesregierung mit dem dritten Gesetz zur Bürokratieentlastung von 2019. Teil dessen ist die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Aktuell bekommen Versicherte bei einer Krankmeldung Papierdokumente – eines für sich, eines für den Arbeitgeber und ein weiteres für die Krankenkasse. Zukünftig sollen nicht mehr die Versicherten selbst die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse übermitteln, sondern die Ärzte. Dies soll direkt aus dem Praxisverwaltungssystem heraus geschehen. Ursprünglich sollten Ärzte die Krankmeldungen bereits ab dem 1. Januar 2021 elektronisch an die Krankenkassen übermitteln. Aufgrund mangelnder technischer Ausstattung wurde der Termin verschoben. Ab dem 1. Oktober 2021 ist die eAU für alle Ärzte verpflichtend.

Auch Arbeitgeber können mit einer Änderung rechnen: Ab dem 1. Juli 2022 soll die Weiterleitung von Arbeitsunfähigkeitsdaten an Arbeitgeber ebenfalls digital erfolgen. Beginn und Dauer einer Arbeitsunfähigkeit stellen die Krankenkassen den Arbeitgebern dann elektronisch bereit. Zwar haben Patienten weiterhin Anspruch auf eine vereinfachte Papierbescheinigung der Arbeitsunfähigkeit. Aber diese müssen sie ab dem Stichtag nicht mehr selbst an den Arbeitgeber übermitteln. Auf Wunsch könne Patienten auch ein unterschriebener Ausdruck für den Arbeitgeber ausgestellt werden, heißt es seitens Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). An dem Ablauf einer Krankmeldung ändert sich jedoch nichts: Beschäftigte sind weiterhin in der Pflicht, ihre Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber zu melden. Die Daten der Krankmeldung hat das Unternehmen dann bei Krankenkassen abzufragen.

Quelle/Text: KBV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

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