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Einheitliche Richtlinie für die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten

Gab es bisher mehrere Publikationen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten, sind diese zusammengeführt und in die bundeseinheitliche Richtlinie »DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten« überführt worden.


Ein Grund für die Veröffentlichung der neuen Richtlinie »DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten« ist die Schaffung einer einheitlichen Beschreibung von Aufgaben, Tätigkeiten und Verantwortungsbereichen eines Brandschutzbeauftragten. Da es sich bei dem Titel »Brandschutzbeauftragter« um keine gesetzlich geschützte Tätigkeit handelt, deren Aufgaben und Verantwortungsbereiche klar geregelt sind, kursierten bisher mehrere Richtlinien, Hinweise und Informationen. Die neue einheitliche Richtlinie fasst die bisherigen Veröffentlichungen zusammen und ist bundesweit gültig.

Die neue Richtlinie »DGUV Information 205-003 - Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten« ersetzt die bisherigen Veröffentlichungen BGI/GUV-I 847, VdS 3111 und vfdb 12-09/01:2009-03.

Die neue Richtlinie beschreibt die Mindestanforderungen an die Ausbildung und die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragten. Geregelt sind die Qualifikationen, die Schulungsanbieter erfüllen müssen, die Dauer der Ausbildung sowie Inhalte, Umfang und Abschlussprüfungen der Ausbildung.

Bei der Überarbeitung und Zusammenfassung der Veröffentlichungen wirkten die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb), diverse Fachbereiche der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie die VdS Schadenverhütung GmbH zusammen.

Quelle/Text: Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © RioPatuca Images - Fotolia.com

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