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Dienstfahrten - höchste Unfallrate mit Todesfolge

Experten für Arbeitsschutz bei TÜV Rheinland beraten und unterstützen Betriebe bei präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Wegeunfällen.

Bei Wegeunfällen und auf Dienstfahrten während der Arbeitszeit verunglücken mehr Menschen tödlich als bei allen anderen beruflichen Tätigkeiten. „Besonders bei schlechtem Wetter steigt das Unfallrisiko für Autofahrer, aber auch für Fußgänger, Radfahrer und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs", erklärt Werner Lüth, Experte für Arbeitsschutz bei TÜV Rheinland. Das Unternehmen berät und unterstützt Betriebe bei präventiven Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, so auch bei der Vermeidung von Unfällen auf dem Weg zur Arbeit. „Wir schulen Vorgesetzte und Teams je nach Arbeitsweg und Verkehrsmittel der Mitarbeiter in einem Betrieb", sagt Lüth.

Helle Kleidung mit reflektierenden Elementen tragen

Fußgänger sind sicherer unterwegs, wenn sie helle Kleidung, möglichst mit reflektierenden Elementen, und rutschfeste, geschlossene Schuhe tragen. Abkürzungen über Trampelpfade, hoch stehende Gehwegplatten und Bodenvertiefungen bergen Verletzungsrisiken. Bei schwacher Beleuchtung am besten eine Taschenlampe mitführen. Wer mit dem Auto oder dem motorisiertem Zweirad zur Arbeit fährt, sollte bei schlechtem Wetter und nasser Fahrbahn den Sicherheitsabstand vergrößern und die Geschwindigkeit drosseln. Zudem rät Lüth, das Fahrzeug, besonders Beleuchtungsanlage und Wischwasser, regelmäßig zu checken. Auch der eigene Gesundheitszustand bedarf der regelmäßigen Überprüfung. Alle zwei bis drei Jahre etwa ist ein Sehtest notwendig.

Fahrsicherheitstraining ist ratsam

Um gefährliche Situationen besser zu erkennen und zu vermeiden, ist ein Fahrsicherheitstraining beispielsweise von TÜV Rheinland ratsam. Unter Umständen beteiligen sich Arbeitgeber und die gesetzliche Unfallversicherung an den Kosten für solche Trainings, in denen kritische Verkehrssituationen kontrolliert geübt werden. Stressfreier und zudem umweltschonend ist man per Bus und Bahn oder mit dem Fahrrad unterwegs. In öffentlichen Verkehrsmitteln möglichst sitzen und Taschen und Tüten nicht in den Gängen abstellen. „Nach dem Aussteigen die Straße nicht direkt hinter oder vor dem Bus überqueren", rät Lüth. Radfahrer sollten nur Räder nutzen, die nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung im öffentlichen Verkehr genutzt werden dürfen und sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden. Ein Fahrradhelm schützt vor gefährlichen Kopfverletzungen.

Sollte trotz aller Vorsicht ein Unfall auf dem Arbeitsweg passieren, muss dieser dem Arbeitgeber umgehend gemeldet werden, damit dieser die gesetzliche Unfallversicherung informieren kann.

Quelle: TÜV Rheinland, www.tuv.com

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