Seit Beginn der Pandemie verzeichnete die gesetzliche Unfallversicherung über 220.000 Versicherungsfälle im Zusammenhang mit Corona. Besonders viele Verdachtsanzeigen gingen in der ersten Jahreshälfte 2022 ein.
Insgesamt erreichten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über 350.000 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit zu Covid-19. Vor allem das erste Halbjahr 2022 zeigte ein hohes Aufkommen. So erfolgten im Zeitraum Januar bis Juni dieses Jahres 175.430 Verdachtsanzeigen – mehr als im gesamten Jahr 2021. Beeinflusst wird das Versicherungsgeschehen durch die Omikron-Welle. Die Zahlen liefert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Covid-19 wurde seit Beginn der Pandemie in 195.739 Fällen als Berufskrankheit anerkannt. Hinzu kommen Fälle, bei denen die Infektion als Arbeitsunfall anerkannt wurde. Diese Zahl beläuft sich auf 20.452 Fälle. Außerdem dazuzurechnen sind 12.496 Fälle in der Schülerversicherung. Somit verzeichnete die gesetzliche Unfallversicherung über 220.000 Versicherungsfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.
Die meisten Anzeigen auf eine Berufskrankheit entfallen auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Im Zeitraum Januar bis Juni 2022 wurden 131.757 Verdachtsmeldungen auf eine Berufskrankheit im Zusammenhang mit Covid-19 an die BGW gemeldet. Im gesamten Jahr 2021 gingen 111.126 Meldungen bei der BGW ein. Somit übersteigt die Zahl der Verdachtsmeldungen im ersten Halbjahr 2022 das Vorjahr deutlich.
Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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