Voraussichtlich tritt im August 2013 ein modernes Seearbeitsgesetz in Kraft, das die Arbeits- und Lebensbedingungen für Seeleute auf Handelsschiffen verbessern soll.
Mit dem vom Bundesrat verabschiedeten Seearbeitsgesetz werden die Inhalte des bislang in Deutschland geltenden Seemannsgesetzes modernisiert und an die heutigen arbeits- und sozialrechtlichen Erfordernisse angepasst. Neu geregelt werden die im Heuervertrag (Arbeitsvertrag für Seeleute) enthaltenen regelmäßigen Heuerzahlungen, die jährlichen Mindesturlaubs-, Arbeits- und Ruhezeiten, Unterkunft, Verpflegung, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die medizinische Betreuung an Bord von Handelsschiffen. Damit verbessern sich für 12.500 deutsche und weltweit 1,2 Millionen Seeleute die Lebens- und Arbeitsbedingungen auf Handelsschiffen. Das voraussichtlich ab dem 1. August 2013 geltende Seearbeitsgesetz und die auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen setzen alle Anforderungen aus dem internationalen Seearbeitsübereinkommen in nationales Recht um.
Ziel des neuen Gesetzes ist es, in die bestehenden Kontrollen auch das Überprüfen der Lebensumstände und Arbeitsbedingungen der Seeleute auf deutschen und ausländischen Schiffen zu integrieren. Es werden auch die Schiffe aus Nichtvertragsstaaten, die das internationale Übereinkommen nicht ratifiziert haben, kontrolliert. Auch sie müssen die neuen Regeln für die Arbeits- und Lebensbedingungen auf Schiffen einhalten.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) tritt am 20. August 2013 das Seearbeitsübereinkommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation(IAO) in Kraft. Die mehr als 60 im Übereinkommen geltenden Rechtsinstrumente enthalten weltweite Mindeststandards, welche die Arbeits- und Lebensbedingungen für Seeleute erhöhen, die Sicherheit auf Schiffen verstärken und Wettbewerbsverzerrungen durch Niedriglöhne verhindern sollen (Quelle: wikipedia.org, Stand: August 2012).
Quelle/Text: Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Redaktion arbeitssicherheit.de
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