Zertifizierte Atemschutzmasken dienen dem eigenen Schutz. Medienberichten zufolge sind jedoch auch gefälschte oder mangelhafte Exemplare im Umlauf. An diesen Kriterien lässt sich ein sicherer Atemschutz ausmachen.
Klassische Mund-Nase-Bedeckungen oder Alltagsmasken dienen in erster Linie dazu, das Ansteckungsrisiko anderer zu mindern. Mit sogenannten FFP2- oder FFP3-Masken möchten Personen sich selbst vor einer Infektion mit dem Corona-Virus schützen. Diese Masken können das Einatmen von Krankheitserregern verhindern. Doch immer wieder ist Berichten zu entnehmen, dass am Markt erhältliche Atemschutzmasken teilweise nicht die erforderlichen Qualitätsstandards erfüllen oder gar eine Fälschung sind. Was einen sicheren und zertifizierten Schutz kennzeichnet, hat das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in dem Übersichtsplakat »Maske ohne Makel?« zusammengefasst.
»Uns erreichen täglich Fragen, wie und woran sich falsche, also ungeprüfte oder mangelhafte Masken erkennen lassen«, sagt Dr. Peter Paszkiewicz, Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle im IFA. Solche Anfragen stellen nicht nur Privatpersonen, sondern ebenso Betriebe. Denn selbst für Fachleute sei ein mangelhaftes Produkt mit letzter Sicherheit nur durch eine Messung im Labor zu bestimmen.
Doch die Gefahr, ein gefälschtes oder mangelhaftes Exemplar zu kaufen, lässt sich minimieren. Paszkiewicz rät dazu, auf die folgenden wesentlichen Merkmale zu achten. Eine zertifizierte Maske kennzeichnet sich insbesondere durch die CE-Kennzeichnung gefolgt von einer vierstelligen Kennnummer. Diese gibt die Durchführung der jährlichen Überwachungsmaßnahme an. Darüber hinaus muss die Schutzklasse FFP2 oder FFP2 als Hinweis ausgewiesen sein. Gleiches gilt für den Herstellernamen und die Produktbezeichnung. Ergänzende Buchstaben wie R oder NR sind für Wiederverwendbarkeit am Arbeitsplatz von Bedeutung. Auch die Angabe der Europäischen Norm EN 149 darf keineswegs fehlen.
Des Weiteren können produktbegleitende Dokumente ein Indiz für eine zugelassene Maske darstellen. Dazu zählen beispielsweise das Zertifikat, die Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache und eine sogenannte Konformitätserklärung.
Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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