Alkohol, Drogen oder Medikamente? Nicht immer sind Stoffe Teil einer Suchterkrankung. Glücksspiel, Kaufsucht oder Vielarbeit spielen ebenfalls eine Rolle. Süchte mindern die Arbeits- und Leistungsfähigkeit und können ein Risiko im Betrieb sein.
In Deutschland waren im Jahr 2018 etwa 1,6 Millionen Menschen alkoholsüchtig. Bei Medikamenten lag die Zahl bei 1,5 bis 1,9 Millionen. Diese Zahlen berichtet TÜV Rheinland und bezieht sich auf Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen. »Eine immer größere Rolle spielen so genannte stoffungebundene Süchte wie Glücksspiel, exzessives Kaufverhalten, Vielarbeit oder auch manisches Sporttreiben«, sagt Stefan Poppelreuter, Psychologe bei TÜV Rheinland. »Wie die klassischen Süchte können sie die Arbeits- und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten negativ beeinflussen und auch zur Finanzierungskriminalität führen.« Suchtprävention und konsequentes Handeln im Akutfall zahle sich daher für Arbeitgeber aus.
Abhängigkeiten und Süchte lassen sich oftmals nicht leicht erkennen. Selten sind die Anzeichen so offensichtlich wie bei Alkoholgeruch. Meistens sind es die kleinen Veränderungen, die auf eine Sucht hindeuten. So zeigen sich zuvor offene Menschen eher verschlossen, introvertierte Personen hingegen agieren plötzlich aufgeschlossen und kommunikativ. Hinweise kann auch die äußere Erscheinung liefern – seien es Augenringe von durchspielten Nächten oder das vernachlässigte Äußere. Sinnvoll ist es, betroffene Beschäftigte anzusprechen. Durch eine Sucht steigt das Unfallrisiko am Arbeitsplatz. Das ist beispielsweise bei Übermüdung oder der Wirkung von Drogen oder Medikamenten der Fall.
Mit Prävention können Betriebe entgegenwirken. Denn präventive Maßnahmen sprechen alle Angestellten an, von Führungskräften bis hin zu Aushilfskräften. Evelin Röllig, Psychologin bei TÜV Rheinland, führt an, dass gerade bei Jüngeren die stoffungebundenen Süchte verbreitet seien. Es lohne sich, mit ihnen darauf zu schauen, was die Sucht mit einem selbst und dem Umfeld mache. Eine Betriebsvereinbarung kann klare Regeln, aber ebenso Konsequenzen festlegen und so für mehr Sicherheit sorgen. Außerdem lassen sich darin Unterstützungsangebote definieren. Das können Aktionstage, Coachings, Workshops oder betriebspsychologische Sprechstunden sein.
Quelle/Text: TÜV Rheinland / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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