Arbeitsschutzpreis 2015: Bewerbungsfrist verlängert

Unternehmen, die sich für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten engagieren, können sich alle zwei Jahre für den Deutschen Arbeitsschutzpreis bewerben. Die Bewerbungsfrist für den Preis 2015 wurde auf den 31. Januar 2015 verlängert.


Prävention zahlt sich aus: Unternehmen können im Rahmen des Deutschen Arbeitsschutzpreises ihre Konzepte einreichen, die der Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter dienen. Dabei kann es sich um neu entwickelte Produkte, geänderte Prozesse oder clevere Maßnahmen mit Vorbildfunktion handeln. Den Gewinnern winken insgesamt 40.000 Euro.

Ausgeschrieben ist der Preis in den Kategorien: »Organisatorische Lösungen« und »Technische Lösungen«. Außerdem gibt es die Gewinnerkategorien »kleine und mittlere Unternehmen« (bis 499 Beschäftigte) sowie »große Unternehmen« (mehr als 499 Beschäftigte). In jeder Kategorie winkt eine Gewinnsumme von 10.000 Euro.

Antragsberechtigt sind Betriebe und Institutionen aller Größen und Branchen, aber auch Einzelpersonen. Weiterführende Informationen zum Wettbewerb sind unter www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de erhältlich.

Die Verkündung der Gewinner erfolgt im Rahmen der internationalen Arbeitsschutzmesse A+A in Düsseldorf, Ende Oktober 2015.

Veranstaltet wird der Deutsche Arbeitsschutzpreis vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik.

Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © Coloures-pic - Fotolia.com


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