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Arbeitsschutz: Neue Branchenregel für Zeitarbeit

Eine neue Branchenregel liefert Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieben praxisorientierte Lösungen für den Arbeitsschutz. Die Regel soll die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben erleichtern.


In der Zeitarbeit gelten für Beschäftigte besondere Arbeitsbedingungen. Der Grund: Sie sind in verschiedenen Einsatzbetrieben tätig und wechseln oftmals ihr Aufgabenfeld. Wie Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetriebe dabei die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten gewährleisten können, dazu hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherungen (DGUV) gemeinsam mit dem Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eine neue Branchenregel herausgegeben. Die Branchenregel 115-801 »Zeitarbeit - Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen« klärt zahlreiche Fragen des Arbeitsschutzes.



»Beschäftigte der Zeitarbeit kommen oft dann zum Einsatz, wenn der Druck im Betrieb am größten ist. Um sie erfolgreich im neuen Betrieb einzuarbeiten, müssen sich alle Beteiligten gut abstimmen«, sagt Carsten Zölck, Leiter des DGUV-Sachgebiets Zeitarbeit und Präventionsexperte der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Aus diesem Grund stellt die Branchenregel die einzelnen Schritte des Überlassungsprozesses in den Fokus. Darüber hinaus erfahren Verantwortliche, wie sie Arbeitsbedingungen klären, Beschäftigte unterweisen und Gefährdungen bei einem Einsatz vorbeugen.



Die Branchenregel ist ein Informationsformat, sie setzt kein eigenes Recht. Die Branchenregel fasst das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht einer Branche zusammen. An der Publikation haben verschiedene Unfallversicherungsträger sowie Vertreter von Zeitarbeitsunternehmen und Arbeitgeberverbänden mitgearbeitet. Auf diese Weise sollen Leser praxisorientierte Lösungsvorschläge für den Arbeitsschutz erhalten.



Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Foto: © industrieblick - Fotolia.com

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