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Arbeitsschutz beim Einsatz autonomer Systeme

Autonome Maschinen kommen in der Industrie zunehmend zum Einsatz.
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Ob selbstfahrende Industrieplattformen oder Systeme mit künstlicher Intelligenz (KI): Autonome Maschinen kommen in der Industrie zunehmend zum Einsatz. Den Arbeitsschutz stellt das vor Herausforderungen – vor allem im Hinblick auf rechtliche Fragen.

Von Software gesteuerte und künstlich-intelligente Systeme sowie autonome Maschinen sind längst keine Zukunftsvision mehr. In der industriellen Produktion halten diese Technologien Einzug. Für Produktsicherheit und Arbeitsschutz ergeben sich daraus unterschiedliche Fragestellungen. Diesen geht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in dem Projekt »Rechtliche Rahmenbedingungen für die Bereitstellung autonomer und KI-Systeme« nun nach. Vor allem will die BAuA klären, ob und inwieweit der Einsatz dieser neuen Technologien Änderungen am bestehenden Rechtsrahmen erfordert. Produktsicherheits- und Betriebssicherheitsrecht stehen dabei im Fokus.

Die Überlegungen gehen vor allem auch in Richtung der Begrifflichkeit des »Produktes«. Ob von einem Produkt – wie beispielsweise einer Maschine – Gefahren ausgehen, wird nach dem Produktsicherheitsgesetz in der Regel vor Inbetriebnahme geprüft. Intelligente Systeme, die lernen und sich somit im Laufe des Betriebs verändern, haben weitere Anforderungen zu erfüllen. Aus dieser Veränderung des Systems entsteht aus rechtlicher Sicht ein neues Produkt. Auch die Verwendung datengetriebener Algorithmen stellt im Vergleich zu herkömmlicher Software eine weitere Besonderheit dar. Dies bezieht sich im Sinne der Betriebssicherheit unter anderem auf die Gefährdungsbeurteilung wie Vernetzung, Kontrollierbarkeit, Widerstandsfähigkeit oder Transparenz.

Die Studie will eine Taxonomie – also ein Kategoriensystem – entwickeln, die sicherheitsrelevante Faktoren in software-physischen (KI-)Systemen übersichtlich darstellt und bewertbar macht. Als Grundlage sollen Expertenbefragungen und die Auswertung vorhandener Literatur dienen. Als Ergebnis sollen Vorschläge zur Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts folgen. Dazu könnte zum Beispiel die Anpassung oder Erweiterung des Produktbegriffs zählen. Eine Konsequenz könnte es sein, Hersteller zur Gewährleistung der Produktsicherheit über den gesamten Produktlebenszyklus zu verpflichten.

Quelle/Text: BAuA / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Arbeitssicherheit: Lesen Sie auch »Gefährdungen bei Arbeiten mit Robotern beurteilen« >>

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