Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist für Betriebe Pflicht. Um entsprechende Angebote zu verkaufen, setzen manche Privatanbieter Betriebe unter Druck. Darauf macht die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) aufmerksam.
Die gesetzliche Durchführungspflicht der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nutzen immer mehr Institute, Agenturen oder Berater aus. Bei der Vermarktung bauen sie auf Seiten der Betriebe Druck auf, um ihre angebotenen Dienstleistungen zu verkaufen. Hier stehen privatwirtschaftliche Vorteile der Anbieter im Vordergrund.
»Darauf sollte man sich nicht einlassen«, sagt Sonja Berger, Diplom-Psychologin im Bereich Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Zwar bestehe für Betriebe die Pflicht, Gefährdungen psychischer Belastungen zu beurteilen sowie diese zu dokumentieren und einen nachvollziehbaren Prozess zu implementieren. Aber die Androhung von Bußgeldern oder Regress von Dienstleistern und Beratern basiere nur auf deren finanziellen Interessen. »Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie alle Beteiligten des Arbeitsprogramms GDA Psyche distanzieren sich von den Angeboten der selbsternannten Experten«, so Berger.
Betriebe über Angst und Druck zu Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen zu motivieren, ist wenig zielführend. Vielmehr kommt es auf die Einsicht der Unternehmen sowie deren Führungskräfte an, dass nur die physische und psychische Gesundheit von Mitarbeitern zum Unternehmenserfolg beitragen kann. Benötigen Betriebe persönliche Beratung und Unterstützung, so erhalten sie diese von den zuständigen Unfallversicherungsträgern sowie Gewerbeaufsichten.
Quelle/Text: BGHM, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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