Bestimmte Hautkrebsarten haben jetzt den offiziellen Status »Berufskrankheit« erlangt. Ein großer Erfolg für Outdoor-Worker. Vor allem, da die Zahl der an Hautkrebs Erkrankten stetig ansteigt. Arbeitgeber und Beschäftigte können jedoch einiges tun, damit es erst gar nicht soweit kommt.
Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt
Noch im vergangenen Jahr galt es, gerichtlich zu erwirken, was heute amtlich ist - Hautkrebs kann berufsbedingt entstehen und ist daher offiziell seit August 2013 als Berufskrankheit anerkannt (arbeitssicherheit.de berichtete). Noch im Jahr 2012 musste ein Dachdecker klagen, weil die Berufsgenossenschaft seine Krebserkrankung nicht als Folge seiner beruflichen Tätigkeit einstufen wollte. Der Mann hatte mehrere Jahrzehnte, teils ungeschützt, unter freiem Himmel gearbeitet und war am Kopf an Hautkrebs (aktinische Keratosen) erkrankt. Das Gericht gab dem Dachdecker jedoch Recht und urteilte wie folgt: Erleidet ein sogenannter Outdoor-Worker durch Sonneneinstrahlung bösartige Hautveränderungen am Kopf, ist dies als Berufskrankheit anzuerkennen (SG Aachen, Urt. v. 16.3.2012 - S 6 U 63/10).
Die Zahlen sind erschreckend
Die Statistiken der Universitätsklinik Jena weisen jährlich rund 200.000 Neuerkrankungen bei »hellem Hautkrebs« aus. Die Ärztezeitung online rechnet sogar mit einer jährlichen Steigerung von fünf bis sieben Prozent, wobei die meisten der Neuerkrankten pro Jahr erst 40 bis 50 Jahre alt sind.
Heller Hautkrebs entsteht unter anderem durch die intensive und langzeitige UV-Bestrahlung der Haut (durch Sonne oder künstliche UV-Strahlen). Damit sind zahlreiche Beschäftigte potentiell gefährdet: In Deutschland sind etwa 2,7 Millionen Menschen berufsbedingt natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt, darunter Beschäftigte wie Landwirte, Bauarbeiter, Seeleute, Winzer oder Müllwerker. Von künstlicher UV-Strahlung bei der Arbeit betroffen sind etwa eine halbe Million Menschen: beispielsweise Schweißer, Lackhärter oder Glasbläser. Der Präsident des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD) Michael Reusch schätzt, dass jährlich 5.000 Menschen durch das Arbeiten im Freien an hellem Hautkrebs (aktinische Keratosen) erkranken (Quelle: rp-online.de).
Da Hautkrebs meist erst nach jahrelanger Sonnenbestrahlung auftritt (bis zu 30 Jahren später) können auch bereits aus dem Berufsleben Ausgeschiedene davon betroffen sein. Die Zahlen sind erschreckend und werden noch weiter steigen, wenn im Bereich des Hautschutzes nicht stärker auf Prävention geachtet wird.
Aktinische Keratosen durch Hautkrebs-Screenings erkennen
Die Hauterkrankung durch Aktinische Keratosen ist die Vorstufe des bösartigen weißen Hautkrebses - des Plattenepithelkarzinoms (Tumor). Ungefähr zehn Prozent der Aktinischen Keratosen entwickeln sich laut des Informationsportals für Hautkrebs Hautkrebs.de später zu einem bösartigem Tumor. Die gute Nachricht: Früh erkannt, ist die Erkrankung vollständig heilbar. Deshalb ist eine Früherkennungsuntersuchung (Screening) so wichtig. Die Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten dabei: Ab dem 35. Lebensjahr dürfen sie auf Kassenkosten alle 2 Jahre durch so genannte Hautkrebs-Screenings prüfen lassen, ob Sie von der Krankheit betroffen sind.
Risikofaktoren und vorbeugende Maßnahmen
Ein besonderer Risikofaktor ist der Hauttyp des Menschen. An ihm ermisst sich der Gefährdungsgrad, an bösartigen Hautveränderungen zu erkranken.
Es gibt vier unterschiedliche Hauttypen:
- Hauttyp 1: immer Sonnenbrand, keine Bräunung möglich,
- Hauttyp 2: häufig Sonnenbrand, wenig Bräunung,
- Hauttyp 3: selten Sonnenbrand, starke Bräunung,
- Hauttyp 4: nie Sonnenbrand, immer Bräunung.
Outdoor-Worker mit Hauttyp 4 haben das geringste Risiko an Hautkrebs zu erkranken, Hauttyp 1 jedoch ist sehr stark gefährdet.
Der Verein zur Bekämpfung des Hautkrebses e.V. rät zu folgenden präventiven Maßnahmen:
- Sonne meiden: zumindest in der sonnenintensivsten Zeit von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr europäischer Zeit.
- Undurchsichtige Kleidung tragen - vor allem den Kopf mit Hut oder Kappe bedecken.
- Auch im Schatten auf Kleidung und Kopfbedeckung achten, denn 30 bis 50 Prozent der UV-Strahlung sind noch vorhanden.
- Sonnenschutzmittel auf die unbedeckten Körperstellen auftragen. Bei Schutzfaktor 30-50 besteht ein Schutzfaktor von 1,5-2 für hellen Hautkrebs, laut des Vereins.
- Beschäftigte und Arbeitgeber, die sich an diese einfachen Regeln halten und zusätzlich regelmäßige Hautkrebs-Screenings durchführen lassen, können präventiv sehr viel bewirken. Und im Falle der Erkrankung durch Früherkennung zur vollständigen Heilung beitragen.
Meldung an die Unfallversicherung!
Auch wenn die genannten Hautkrebsarten noch nicht offiziell in der Berufskrankheitenliste aufgeführt sind, sollten sich Betroffene bereits an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wenden und sich die Erkrankung anerkennen lassen, rät der DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. Dabei gelten für die Anerkennung besondere Voraussetzungen. Entscheidend ist zum Beispiel die Dauer, für die der Betroffene in seinem Arbeitsleben der Sonne ausgesetzt war. Üblicherweise erfolgt die Meldung an die Unfallversicherung über den behandelnden Arzt oder Betriebsarzt.
Quelle/Text: rp-online.de, ärztezeitung online, arbeitssicherheit.de (CI)
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