Ab 1. Mai gibt es Punkte bei Verstößen gegen die Gefahrgutverordnung
Fahrzeugführer, Fahrzeughalter und tatsächliche Verlader, die gegen die Gefahrgutverordnung verstoßen, erhalten künftig Punkte im Fahreignungsregister.
Die Punkteregel ist neu und wurde mit der 10. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) am 1. Mai 2014 eingeführt. Die Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung (GGVSEB) sind in der Anlage 13 zu Paragraph 40 der FeV aufgeführt.
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