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50 Jahre Jugendarbeitsschutzgesetz – weiterhin brandaktuell!

Das 1960 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Kindern und Jungendlichen ist seither mehrfach novelliert und an neue Entwicklungen angepasst worden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Broschüre zum besseren Verständnis des Gesetzes herausgegeben.


Vor 50 Jahren, am 9. August, trat mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ein bundesweit einheitliches Jugendarbeitsschutzgesetz in Kraft. Es legte unter anderem das Mindestalter einer Beschäftigung auf 14 Jahre fest und verbot Akkord- und Fließbandarbeit bis zum 18. Lebensjahr.

Seither wurde das Gesetz mehrfach novelliert und an neuere Entwicklungen angepasst. Die Kernaussage ist aber die gleiche geblieben: Weil Kinder und Jugendliche weniger widerstandsfähig sind als Erwachsene, können sie auch nicht den gleichen Belastungen ausgesetzt werden. Zudem bedürfen sie eines besonderen Schutzes. Diese Schutzbedürftigkeit schlägt sich in spezifischen Regelungen unter anderem über Arbeitszeit, Arbeitslage, Urlaubstage, Ruhezeiten und Sicherheitsbestimmungen nieder.

Dieser Schutz ist besonders wichtig. Statistiken zeigen, dass Berufsanfänger beispielsweise im Vergleich zu älteren Beschäftigten ein erhöhtes Unfallrisiko tragen. Sie sind unerfahren, kennen die Abläufe nicht und sind häufig nicht für Probleme der Sicherheit sensibilisiert.

Das Gesetz schafft Rahmenbedingungen

Dazu konkretisiert es, wann, wie lange und wie häufig gearbeitet werden darf. Die Ursachen für Verstöße gegen diese Vorschriften sind häufig in den Betrieben zu suchen. Denn gesetzlich sind die Ausbildenden durchaus in der Pflicht: So sind eine Risikobewertung und geeignete Sicherheitsvorkehrungen ebenso vorgeschrieben wie die Unterweisung und Betreuung von Azubis und die Einhaltung von besonderen Regeln zum Schutz junger Berufstätiger. Auch müssen sie dafür sorgen, dass Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden.


»Im Hinblick auf den demografischen Wandel und den sich schon heute ankündigenden Fachkräftemangel ist es fraglich, ob Betriebe, die den Jugendarbeitsschutz ignorieren, noch lange wettbewerbsfähig bleiben werden«", erklärt Frank Brenscheidt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). »Schon aus wirtschaftlicher Sicht ist eine Einhaltung des Gesetzes daher sinnvoll. Denn ausgeruhte und gut unterwiesene Mitarbeiter sind seltener krank und insgesamt leistungsfähiger.«

Broschüre zum Download

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Broschüre »Klare Sache - Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutzverordnung« herausgegeben, die das Gesetz verständlich erklärt.
Die Broschüre steht auf den Internetseiten des BMAS zum Download bereit: http://www.bmas.de/portal/10416/klare__sache__jugendarbeitsschutz__
und__kinderarbeitsschutzverordnung__a__707.html

 

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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