Name des Begriffes: BAuA - Kooperation
Beschreibungen des Begriffes:

BAuA - Kooperation

Die BAuA arbeitet sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene mit zahlreichen Institutionen und Stellen zusammen. Zu den Einrichtungen, mit denen auf nationaler Ebene regelmäßig Abstimmungen sowie ein Informations- und Erfahrungsaustausch stattfinden, gehören insbesondere

  • die Aufsichtsbehörden der Länder,
  • die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und deren Spitzenverbände,
  • andere Sozialversicherungsträger,
  • das Institut für Arbeitsphysiologie an der Universität Dortmund (IfADo),
  • das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB),
  • das Umweltbundesamt (UBA),
  • das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und
  • die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA).

Ausgewählte Fachthemen werden arbeitsteilig oder gemeinsam auf der Ebene konkreter Projekte, Studien und Konzepte bearbeitet. In solchen Vorhaben wird die spezifische Fachkompetenz, die einzelne Partner auf Grund bestehender Unterschiede in der Aufgabenstellung, Funktion und dem methodischen Ansatz einbringen, gebündelt und auf gemeinsame Ziele ausgerichtet.

Auf internationaler Ebene besteht eine enge Kooperation mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Bilbao, die als europäische Informations- und Koordinierungsdrehscheibe arbeitet. Neben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Sankt Augustin bzw. Berlin und dem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Potsdam fungiert die Bundesanstalt als ein "Knotenpunkt" des deutschen Netzwerkes innerhalb des europäischen Informationsnetzwerkes. Bei der Festlegung von Prioritäten und zukünftigen Strategien der arbeitsplatzbezogenen Sicherheits- und Gesundheitspolitik in den EU-Mitgliedstaaten ist die BAuA beteiligt.

Typ des Begriffes: definition
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