TRBA 405 - TR Biologische Arbeitsstoffe 405

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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe

Anwendung von Meßverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 405)

Ausgabe Mai 2001 (BArbBl. 5/2001 S. 58)

Geändert durch die Bekanntmachung vom 1. Juli 2006 (BArbBl. 7 /2006 S. 32, 193)

Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRBA werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen, Erläuterungen2
Allgemeines3
Planung und Vorbereitung von Messungen4
Messungen zur Kontrolle der Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen/Technischer Kontrollwert5
Allgemeine Aspekte bei Messungen6
Protokoll7
Literatur (1)Anhang 1
Quellennachweis (1)Anhang 2

(1) Red. Anm.:

Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

(1) Red. Anm.:

Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.