DGUV Regel 101-011 - Einsatz von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)

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Anhang 3 - Der Weg zum sicheren Schutznetz (Sicherheitsnetz)

Schutznetze (Sicherheitsnetze) sind Netze, die abstürzende Personen auffangen.

Diese Netze müssen der DIN EN 1263-1 entsprechen.

Schutznetze (Sicherheitsnetze) vom System S werden z. B. im Hallenbau eingesetzt.

Schutznetze (Sicherheitsnetze) sind vor der Benutzung durch eine fachkundige Person zu prüfen.

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Das Randseil ist ein Seil, dessen Bruchkraft mindestens 30,0 kN beträgt, jede einzelne Masche des Netzrandes aufnimmt und das die äußeren Abmessungen des Schutznetzes bestimmt.

Das Randseil muss durch jede einzelne Masche des Netzrandes gezogen werden, ob es mit dem Netz vernäht ist oder nicht. Die Verbindung beim Schließen eines Randseiles muss durch einen Spleiß erfolgen.

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Hersteller:Firma Mustermann
DIN EN 1263-1:Schutznetz (Sicherheitsnetz) entspricht der Norm
SSchutznetzsystem gemäß Norm
A 2Netzklasse gemäß Norm
QMaschenanordnung parallel zum Netzrand
M100Maschenweite 100 mm
10 × 20Netzgröße 10 m × 20 m
Artikel Nr.:Artikelnummer des Herstellers
6/2012Herstellung im Juni 2012
36 JMindest-Energieaufnahmevermögen der Prüfmasche
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Der Abstand zwischen den Aufhängepunkten darf nicht mehr als 2,5 m betragen.

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Der horizontale Abstand zwischen Netz und Absturzkante darf nicht größer als 300 mm sein.

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Werden Schutznetze (Sicherheitsnetze) miteinander verbunden, sind Kopplungsseile so zu verwenden, dass an der Naht keine Zwischenräume von mehr als 10 cm auftreten und die Schutznetze (Sicherheitsnetze) sich nicht mehr als 10 cm gegeneinander verschieben können.

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Werden Schutznetze (Sicherheitsnetze) System S überlappend ohne Kopplungsseil verwendet, muss die Überlappung mindestens 2,0 m betragen.

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Schutznetze (Sicherheitsnetze) sind möglichst dicht unterhalb der zu sichernden Arbeitsplätze einzubauen. Lassen sich aus arbeitstechnischen Gründen und baulichen Gegebenheiten Schutznetze (Sicherheitsnetze) nicht unmittelbar unter dem Arbeitsplatz montieren, sind Absturzhöhen entsprechend der Abbildung möglich.

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Abweichend vom Regelfall sind Schutz netze (Sicherheitsnetze) bei einer Mindestfreiraumhöhe von mehr als 3,00 m einsetzbar, wenn

  • die Länge der kürzesten Seite des Schutznetzes nicht mehr als 7,50 m beträgt,

  • der Netzdurchhang in der Mitte des unbelasteten Schutznetzes höchstens 3,5 % der kürzesten Seite (ca. 0,26 m) des Schutznetzes beträgt

und

  • die Absturzhöhe von der Absturzkante des jeweiligen Arbeitsplatzes zur möglichen Auftrefffläche des Schutznetzes lotrecht nicht mehr als 2,50 m beträgt.

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Netze werden mit Aufhängeseilen befestigt.

  1. a)

    einsträngiges Aufhängeseil (Seilbruchkraft ≥ 30 KN)

  2. b)

    zweisträngiges Aufhängeseil (Seilbruchkraft ≥ 15 KN)

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Für die Bemessung jedes Aufhängepunktes ist eine charakteristische Last P von mindestens 6 KN anzunehmen.

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Sollen ältere Schutznetze (Sicherheitsnetze) eingesetzt werden, ist nachzuweisen, dass das Mindest-Energieaufnahmevermögen der Prüfmasche den vom Hersteller angegebenen Wert nicht unterschreitet.

Hierzu ist dann ein Nachweis zu führen, indem eine Prüfmasche aus dem Schutznetz (Sicherheitsnetz) entnommen wird und durch eine geeignete Prüf- und Zertifizierungsstelle oder den Hersteller geprüft wird.

Die Prüfung des Mindest-Energieaufnahmevermögens der Prüfmasche hat nach DIN EN 1263-1 zu erfolgen und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

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